: Isolierung nicht ausgeschlossen
Essen (dpa) - Die Isolierung von „uneinsichtigen“ AIDS–Infizierten ist für das Bundesgesundheitsministerium die „allerletzte denkbare Maßnahme“. Eine „Absonderung kommt für denjenigen in Betracht, der allen Appellen zum Trotz sein Treiben nicht einstellt“, sagte Professor Manfred Steinbach, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, in einem Gespräch mit der in Essen erscheinenden Neuen Ruhr/ Neue Rhein–Zeitung (Dienstagausgabe). Die Absonderung sei kein „strategisches Programm, das Internierung als pauschale Maßnahme vorsieht“. Jedoch: Wenn Einzelne die Krankheit weiterverbreiteten, müßten „sie mit allen rechtlichen Mitteln angegangen werden“. Eine Isolierung werde dann „natürlich nicht ausgeschlossen“. Diese Maßnahme stehe „am Ende einer Reihe von anderen vorrangigen Bemühungen“. Die Deutsche AIDS–Hilfe hat die Forderung des bayerischen Staatsberaters Michael Koch, AIDS–Kranke abzusondern, als unvereinbar mit dem geltenden Recht und der ärztlichen Ethik bezeichnet. Die entsprechenden Vorschriften des Bundesseuchengesetzes seien hier nicht anwendbar und widersprächen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit.
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