Irreführende Werbung: Regionales muss stimmen
Einen juristischen Erfolg gegen einen Geflügelzüchter aus Niedersachsen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten. Das Unternehmen darf nicht in einem Stuttgarter Supermarkt mit dem Slogan „Von regionalen Höfen“ werben, wenn das Fleisch tatsächlich aus Sachsen-Anhalt stammt, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Stuttgart mit. Das Landgericht Oldenburg hatte den Klägern bereits im September vergangenen Jahres recht gegeben, eine Berufung des Unternehmens wurde nun vom Oberlandesgericht Oldenburg zurückgewiesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale forderte den Gesetzgeber auf, dem „Wildwuchs an Regionalwerbung“ einen Riegel vorzuschieben. Es brauche verbindliche Kennzeichnungen, Begriffe wie „regional“, „Heimat“ und „von hier“ müssten klar definiert sein. (epd)
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