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Interview mit Urheberrechtsexpertin"Wieso soll Musik gar nichts kosten?"

Die Berliner Rechtsanwältin Angelika Strittmatter über den Wert künstlerischer Arbeit und eine angemessene Vergütung für Musiker und Rechteinhaber.

Stefan Raab mit Lena Meyer-Landrut auf der Bühne: Das Konto füllt sich auch über Gema-Gebühren. Bild: imago/showimages
Julian Weber
Interview von Julian Weber

taz: Am Montag dieser Woche hat das Parlament der Europäischen Union die Ausweitung der Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Wie stehen Sie dieser Entscheidung gegenüber?

Angelika Strittmatter: Ich stehe ihr sehr positiv gegenüber. Künstlerische Leistung hat einen Wert. Weshalb sollen Künstler ihre Leistung an die Konsumenten verschenken? Alles was umsonst ist, steigert nicht das Ansehen, sondern gilt als beliebig. Die Gesellschaft sollte den Wert künstlerischer Arbeit schätzen und anerkennen. Das bedeutet auch, Musiker über einen angemessenen Zeitraum für ihre Leistung zu bezahlen.

Werden Songs nicht automatisch nach Ablauf von 50 Jahren "gemeinfrei"?

Es ist ein Trugschluss, dass Musikstücke nach dem Ablauf von 50 Jahren gemeinfrei würden. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers, also auch für die Erben. Die Laufzeit für das Leistungsschutzrecht beginnt mit der Veröffentlichung des Tonträgers. Ich habe also, auch wenn das Leistungsschutzrecht gemeinfrei geworden ist, sowieso noch immer etwas an die Urheber (also für die Nutzung) zu zahlen.

Was passiert mit Künstlern, die die Rechte für ihre Songs vor langer Zeit an Plattenfirmen oder Produzenten abgetreten haben? Was können weniger bekannte Künstler und Plattenfirmen sich von der Entscheidung des EU-Parlaments erhoffen?

Archiv
Im Interview: 

Angelika Strittmacher, Rechtsanwältin, ist Gründerin und Seniorpartnerin der Kanzlei SWS in Berlin, spezialisiert auf Urheberrechte im Kunst- und Entertainmentbereich. Klienten sind u. a. Brainpool und Stefan Raab.

Das Leistungsschutzrecht kommt sicherlich berühmten Musiktiteln eher zugute, aber doch auch den weniger bekannten Musikern. Wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, dann bekommt der weniger berühmte Künstler oft gar nichts, so seine Leistung benutzt wird. Nun hat er zumindest die Chance, dass noch mal Geld in die Kasse kommt, auch wenn die Plattenfirma daran partizipiert. Es ist allemal besser, ein paar Prozent von Erlösen zu erhalten als gar nichts.

Wenn man fordern würde, dass die Rechte von den Plattenfirmen nicht mehr wahrgenommen, sondern an die Künstler zurückfallen sollen, verkennt man einiges. In vielen Fällen arbeiten mehrere Leistungsschutzberechtigte an einem Titel: Sänger, Studiomusiker, Produzenten etc. Würden jetzt die Rechte an jeden Einzelnen zurückfallen, könnte niemand mit dem fertigen Musiktitel mehr etwas anfangen, denn er bräuchte, wie die Plattenfirma, alle Rechte gebündelt.

Wird das Eintreiben von Urheberrechten auch dazu benutzt, um Einnahmenverluste der Plattenfirmen durch illegale Downloads aufzufangen?

Urheberschutz ist ja keine Erfindung von heute. Die Erlöse wurden durch illegale Downloads gesenkt, deshalb ist kein Künstler geneigt, seine Rechte noch weiter einzuschränken. Die Erlösschmälerung kann aber nicht durch die Verlängerung der Schutzfrist ausgeglichen werden.

Die Creative-Commons-Bewegung macht gegen die Entscheidung der EU Front und warnt vor einem "Wegsperren des aufgenommenen Kulturguts". Können Sie diesem Argument folgen?

Nein. Für das Ansehen von jahrtausendealten Kulturgütern in Museen wird auch Geld verlangt, wieso soll dann Musik gar nichts kosten? Und weggesperrt wird auch nichts. Songs können von jedermann neu aufgenommen werden, als Coverversionen. Auch der Künstler kann selbst, so die Rechte seiner Titel zeitlich für die Dauer der Schutzfrist der Plattenfirma eingeräumt wurden, nach Ablauf der sogenannten Titelexklusivität die Stücke neu aufnehmen. Die Titelexklusivität wird meist für fünf bis sieben Jahre nach Erstveröffentlichung oder Vertragsende eingeräumt.

Was ist am Urheberrecht zeitgemäß, was müsste Ihrer Ansicht nach reformiert werden?

Ohne Urheberrecht würde es für Künstler und Komponisten sehr schwer, angemessene Vergütungen für alle Auswertungen zu erlangen. Das Urheberrecht ist sehr komplex. Es sichert dem Urheber nicht nur finanzielle Ansprüche, sondern auch sonstige Rechte, wie etwa Schutz vor Entstellung und Vernichtung. Die Schwierigkeit des Urheberrechts ist, mit der rasanten technischen Entwicklung Schritt zu halten.

Wie beurteilen Sie die Arbeit der GEMA?

Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften wie etwa die GVL sind von entscheidender Bedeutung für Musiker, denn über die GEMA bekommen sie Geld für jeden einzelnen Einsatz im Radio, im TV und Honorare für Verwertungen im Ausland. Einzelnen wäre es unmöglich, mit jeder TV- und Radio-Station auf der Welt Verträge abzuschließen. Es gibt aber Künstler, die nicht Mitglied der GEMA sind. Das bleibt jedem selbst überlassen. Die GEMA ist gehalten, sich den Herausforderungen der neuen Vertriebsformen im Internet zu stellen und angemessene Tarife aufzustellen. Sie hat aber die digitale Neuordnung verschlafen.

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24 Kommentare

 / 
  • F
    FranKee (Pirat)

    "Für das Ansehen von jahrtausendealten Kulturgütern in Museen wird auch Geld verlangt, wieso soll dann Musik gar nichts kosten?"

     

    m( m(, Double-Facepaln. When the #fail is so strong...

  • J
    Jonas

    Die Vergleiche hinken ja wohl und die Verteilungsmechanismen sind auch kaum Jemandem hier klar. Das System regelt für eine große Menge Menschen die Möglichkeiten Geld zu verdienen, ein System , dass gegen die kleinen und für die Großen ist.

     

    Dennoch: Will man als Musiker leben muss man sich der Realität stellen. Das Urheberrecht als solches ist absolut notwendig - hat jedoch nichts mit dem Geschäftsmodell zu tun.

     

    Die Verlängerung bedeutet : Studiomusiker , Tontechniker und Tonträgerhersteller verdienen 20 Jahre länger an einer Aufführung einer Aufnahme. Der Urheber hat davon sowieso nichts. Es geht hier ja nicht (und das Versteht hier keiner) um das Werk, nur um die Aufnahme.

     

    Wenn es um die Tatsache geht ,dass die Reichen immer reicher werden, liegt das auch daran, dass sich kaum Jemand noch wirklich für Musik als kulturelles Gut interessiert. Weder politisch, noch gibt es einen Diskurs darüber ob wir wirklich Popsternchen brauchen oder nicht. Die Gesellschaft schafft die Musik ab solange sie nicht , wie Deamon sagt, die locals unterstützt.

  • J
    Jörn

    Die Verlängerung von 50 auf 70 Jahre sorgt dafür, dass Musik nicht wie geplant und von der Industrie in die Kalkulation einbezogen frei wird. Der Allgemeinheit wurde damit etwas genommen, was ihr per Gesetz zustand. Als gewisser Ausgleich zum Monopol des Leistungsschutzrechts wurde dieses zeitlich begrenzt - dieser "Deal" wurde nun einseitig verändert. Damit wird der Plattenindustrie viel Geld zugeschustert.

    Früher war die Produktion und Vervielfältigung von Musik recht aufwändig. Der hohe Anteil der Musikindustrie an den Tantjemen war vielleicht noch begründet. Heute ist dies deutlich einfacher geworden - doch die Tantjemen der Künstler bleiben Brotkrumen. Wenn man etwas für die Künstler tun sollte, sollte man diese Tantjemen erhöhen. Stattdessen weitet man die Rechte der Musikindustrie aus und argumentiert mit den Brotkrumen, die die Erben der Künstler davon abbekommen.

    Schade dass die TAZ dies relativ unkommentiert veröffentlicht.

  • D
    Daemon

    @ Elvenpath:

    Auch hier gilt der berühmte Satz von Dieter Nuhr...

     

    Als Musiker der selbst mit genau der Sachlage zu kämpfen hat finde ich ihre Argumentation mehr als...sagen wir mal un-informiert.

     

    Das Argument dass jeder Musiker seine Musik verschenken muss weil er ja damit Werbung für seine Konzerte macht. Da fehlen mir echt die Worte. Es wird in den meisten Städten immer schwieriger vernünftige Konzert-Venues ausserhalb der großen Hallen zu bekommen, es gibt insgesamt immer weniger Venues, gleichzeitig sind mehr Künstler gezwungen immer mehr live zu spielen, auf grund der einbrechenden CD Verkäufe. Der durchschnittliche Fan geht deswegen aber nicht auf mehr Konzerte als vorher.

    Das unmittelbare Ergebnis ist, dass einzelne Konzerte oder Touren immer weniger lukrativ werden (wenn man nicht Lady Gaga oder Rolling Stones heisst) und damit immer schwerer bezahlbahr. Gleichzeitig werden die Künstler von Konzertagenturen und Promotern unter finanziellen Druck gesetzt auf möglichst viele Einnahmen zu verzichten weil (Sie ahnen es)die Konzerte ja nur Werbung seien um CDs zu verkaufen...und da beisst sich die Katze ganz gewaltig in den Schwanz.

    Wer den unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen einbrechenden CD-Verkäufen und Touren die für Bands weniger lukrativ und für den Besucher trotzdem nicht billiger werden nicht sehen will, den würde ich ernsthaft bitten mal für ein paar Wochen Praktikant in dem Bereich zu sein um mal zu sehen was ausgerechnet an der Basis durch diese "alles umsonst haben wollen" Haltung angerichtet wird.

     

    und das sage ich nicht als Lobby-Opfer oder geldgeiler Plattenboss sondern als Musiker der damit zu kämpfen hat, dass google bei der suche nach seinem Bandnamen tatsächlich ca 15x mehr illegale Downloadmöglichkeiten seines Albums liefert als Albumreviews (die im Schnitt ziemlich gut sind).

     

    support your favourite bands.

    fuck downloads.

  • E
    Elvenpath

    Ich wäre zu Recht sauer, wenn mir jemand verbieten würde, die Brötchen vom Bäcker nachzubacken, also zu kopieren.

  • B
    Bertram

    Erika, das ist doch nach aller berechtigter Kritik nicht ihr Ernst, so lobbygläubig kann man nicht sein. Die Lieder entstanden letztlich nur aufgrund der Rahmenbedingungen der Gesellschaft, die Bildung, Infrastruktur, Sozialsystem etc. zur Verfügung stellte. Damit hat sie einen Anspruch, diese auch nach einer gewissen Zeit frei zu nutzen. Eine Schutzfrist von 50 Jahren ist bereits mehr als lange, meist das Arbeitsleben eines Menschen. Womit während dieser Zeit Tonabfolgen und deren Kombinationen auch mit sonstigen gestaltenden Elementen nicht frei genutzt werden können, selbst wenn andere der Milliarden Menschen genau die gleiche kreative Musikidee haben. Schon diese 50 Jahre sind total unzeitgemäss, eine Erweiterung auf 70 Jahre ist absolut fortschritts-, etwicklungs- und menschenfeindlich. Daran sieht man mal wieder, dass es den Unternehmen keineswegs um einen freien Markt geht, sondern die Errichtung gewinnträchtiger, konzentrierter, totalitärer Strukturen - schändlich und widerwärtig!

  • D
    Duffy

    @ von Elvenpath:

     

    DANKE!! Diese kritische Analyse des Artikels steht der TAZ wesentlich (!) besser zu Gesicht, als das dümmliche Original.

  • E
    Erika

    Ich verstehe die Menschen nicht, die diese Kommentare hier schreiben. Ein Musiker spielt im Studio ein Stück (Musikaufnahme), jemand gibt Geld aus um das Stück zu produzieren (Tonträger). Und dann sind "alle" sauer, wenn man ihnen die Musik nicht schenkt? Wer wird denn gezwungen die Musik zu hören oder die Tonträger zu kopieren? Seid "Ihr" auch sauer, dass der Bäcker seine Brötchen nicht verschenkt? Abgesehen davon, dass hier nur wenige den Unterschied zwischen Komponist und Musiker, beziehungsweise Leistungsrecht und Urheberrecht verstehen...(wollen). Die Leistungsschutzrechte der Musiker, die bei der GVL liegen, können gar nicht an irgendeinen Verlag oder so abgegeben werden, die bleiben beim Musiker und der bekommt bei legaler Nutzung sein Geld von der GVL. Das die GEMA mit dem Leistungsschutzrecht gar nix zu tun hat, wollen die Leute, die einfach nur meckern wollen ja wohl gar nicht wissen.

  • A
    AndreasP

    Ist dieser dümmliche Lobbyismus ernstgemeint? Oder versteckte Wahlwerbung für die Piraten am Sonntag?

     

    Die Anwältin verkennt z. B., dass die schon recht lange Schutzfrist von 50 Jahren auf die Interpretation es selbstverständlich schon heute ermöglicht, zahlreiche Aufnahmen zu nutzen; nämlich die Aufnahmen vor 1960 mit klassischer Musik von Komponisten, die bis 1940 verstarben. Also so ziemlich alle "großen" von Barock bis Romantik und auch schon einige der Moderne (z. B. Alban Berg).

     

    Die Erhöhung der Frist von 50 auf 70 Jahre bewirkt nun, dass man nur Aufnahmen vor 1940 im Netz verwenden und frei tauschen kann: die sind aber von der Aufnahmetechnik nicht auf dem Niveau der 20 Jahre jüngeren und klingen "nostalgisch" nach Grammophon und Volksempfänger. Eine gute Aufnahme von 1955 oder 1960 hingegen ist von einer heutigen kaum zu unterscheiden. Die Plattenfirmen, die früher sehr gut mit dieser Regel leben konnten, sehen plötzlich ihr Geschäftsmodell gefährdet: mit längst abgeschriebenen Investitionen von damals auch heute noch möglichst viel Geld zu scheffeln (unter keiner oder minimaler Beteiligung der Künstler). Da wohl heute mehr Geld mit Abmahnungen als mit Verkauf verdient wird, ist die werte Abmahnanwaltschaft ebenfalls entsetzt.

     

    Also flüstert man der völlig ahnungslosen CDU/FDP-Koalition, der Kultur und Volk schon längst völlig egal sind, irgendetwas vom "Wert des Kreativen" ein, und diese Deppen stimmen dann in Brüssel auch noch für die Enteignung des eigenen Volkes.

  • D
    Duffy

    den bisherigen Kommentaren ist nichts hinzuzufügen! Außer vielleicht: wieviel differenzierte Sichtweise hat man denn von einer entsprechenden (Fach-)Anwältin erwarten: weesen Brot ich ess, dessen Lied ich sing - oder?

  • E
    Elvenpath

    Selten so viel Unsinn gelesen, wie diese Frau von sich gibt.

    Fangen wir mal von vorne an.

     

    "Weshalb sollen Künstler ihre Leistung an die Konsumenten verschenken?"

    Antwort: Um Werbung für Ihre Konzerte zu machen.

     

    "Alles was umsonst ist, steigert nicht das Ansehen, sondern gilt als beliebig."

    Schlicht und ergreifend unwahr. Firefox, Linux und viele, viele OpenSource-Software belegen das Gegenteil.

     

    "Die Gesellschaft sollte den Wert künstlerischer Arbeit schätzen und anerkennen."

    Tut sie doch. Man muss ja nur sehen, wie Popstars verehrt werden.

     

    "Das bedeutet auch, Musiker über einen angemessenen Zeitraum für ihre Leistung zu bezahlen."

    JEDER, der Geld verdienen will, muss ein funktionierendes Geschäftsmodell haben. Und nicht gekaufte Gesetze.

    Im übrigen: die Welt ist voll von Menschen, deren Leistung nicht "angemessen" bezahlt wird. Darauf gibt es nun mal kein Recht. Vom 1-Euro-Jobber bis zum indischen Kind, welces unseren giftigen Elektroschrott verbrennt um ein paar Cents zu ergattern. Aber diese Menschen haben eben keine Lobby, die ihnen die Gesetze kauft.

     

    "Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers, also auch für die Erben."

    Wie geht das zusammen mit ihrer Forderung nach angemessener Bezahlung?

     

    "Das Leistungsschutzrecht kommt sicherlich berühmten Musiktiteln eher zugute..."

    Schön, dass das mal jemand zugibt.

     

    "Es ist allemal besser, ein paar Prozent von Erlösen zu erhalten als gar nichts. "

    Im Klartext: Natürlich kassieren die Plattenfirmen den Löwenanteil, und für die Künstler bleiben nur Hungerbeträge.

     

    "Wenn man fordern würde, dass die Rechte von den Plattenfirmen nicht mehr wahrgenommen,...

    "

    Hier setzt sie ihrer unlauteren Argumentation die Krone auf. Nach dem Motto: Den Künstlern einen gerechten Anteil an den Einnahmen zu geben ist viel zu kompliziert, also soll der Großteil besser an die Plattenfirmen gehen. Unglaublich.

     

    "Für das Ansehen von jahrtausendealten Kulturgütern in Museen wird auch Geld verlangt"

    Das ist besonders dreiste Verdrehung. Jeder kann sich kostenlos Bilder davon ansehen, und sich Kopien anfertigen lassen. Wer in das Museum will, bezahlt für die Dienstleistung des Museums, Räume und alles drumherum zur Verfügung zu stellen.

     

    "Und weggesperrt wird auch nichts. Songs können von jedermann neu aufgenommen werden, als Coverversionen."

    "

    Also ist das Original doch sehr wohl weggesperrt. Und genau das Original wollen die meisten hören.

     

    "Ohne Urheberrecht würde es für Künstler und Komponisten sehr schwer, angemessene Vergütungen für alle Auswertungen zu erlangen."

    Ja, dann müsste man sich wirklich funktionierende Geschäftsmodelle überlegen. Die Musikindustrie hat nicht als einziges das Problem ein tolles Produkt zu vermarkten. Aber als einziges den Gesetzgeber, der einfach mal die Marktgesetze aushebelt.

     

    "Die Schwierigkeit des Urheberrechts ist, mit der rasanten technischen Entwicklung Schritt zu halten. "

    Nein, das Grundproblem des Urheberrechts ist, dass es das Grundrecht auf freie Kommunikation außer Kraft setzen will.

    Und das funktioniert natürlich nicht und kann auch nicht funktionieren.

     

    "Sie hat aber die digitale Neuordnung verschlafen."

    Nicht nur die GEMA.

  • F
    FMH

    Was soll uns dieses Interview sagen? Das hätte man auf einer x-beliebigen Seite der Rechteindustrie oder der GEMA nachlesen können.

  • D
    Dino

    Angelika Strittmatter spricht für die alte Welt der Dinosaurier.

     

    Schaut euch mal Jamendo.com an, die Mengen an freier Musik ist kaum noch überschaubar. Alles gratis zum runterladen, abspielen, brennen, whatever.

     

    Klar dass die Ausbeuter wie GEMA und Majorlabels um ihr überleben kämpfen. Wer würde das nicht tun? Ich hoffe aber dass sie bald untergehen!

     

    "I'm just fucking glad I'm gonna be there to watch them fall."

  • E
    Ephraim

    Wie unwürdig, warum gibt sich die TAZ billig für solch schlichte "Industrielobbyarbeit" her?

     

    Produzenten wollen sich auf ihren Lorbeeren ausruhen!

     

    Worum geht es schon wieder beim Urheberrecht? Erinnern wir uns! Ja genau, es geht darum, Künstlern Anreiz zum Schaffen zu geben. Das stelle ich erst einmal nicht in Frage.

     

    Aber: Wenn die Künstler vor 50 Jahren schon genug Anreiz hatten, etwas zu schaffen, warum müssen wir denn jetzt die Schutzfrist nachträglich anpassen? Wir haben ja keine Zeitmaschine, um den Künstlern von damals zu sagen, sie sollen noch produktiver sein.

     

    Mit anderen Worten: Die Übung läuft auf ein Geschenk der Öffentlichkeit, die nämlich nach Ablauf der Schutzdauer ein RECHT auf Nutzung der Werke hat (so will es das Gesetz), von fast 50% an die (heute schon reiche...) Musikgrossindustrie und deren Massenkünstler hinaus, die ganz unverhofft zu noch mehr Geld kommen sollen.

     

    Deshalb bin ich strikt gegen eine Ausweitung der Schutzfrist!

  • MH
    Mario H.

    Und jetzt schauen wir uns mal die Hintergründe der Kanzlei an und wundern uns nur noch über die taz, die diesen Lobbyisten einen so schönen Platz für ihre Arbeit liefert und sich dankenswerterweise auch mit kritischen Rückfragen zurückhält...

  • ST
    Stefan Trapp

    Was für eine einseitige Sichtweise von Frau Strittmatter. Da hätte man auch die Geschäftsführer der IFPI oder GEMA befragen können. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen sind zu dem Thema verfasst worden: Der Gower Review im Auftrag der brtischen Regierung, CIPL Report der University of Cambridge, eine Studie der EU-Kommission und eine weitere vom Max-Plamck-Institut,- sie kommen alle zu dem Schluß, dass eine Verlängerung der Schutzfristen der Leistungsschutzrechte von Tonaufnahmen abzulehnen ist. Im Gegenteil: Sie fordern eine Verkürzung der Schutzfristen! Wen Einzelheuiten interessieren: http://irights.info/

  • MM
    Mirko Malessa

    "Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers, also auch für die Erben."

     

    Ach so... die Dritte Generation soll auch noch ohne Arbeiten zu gehen Reich werden, und bleiben. Darum geht es also. Die Nachfahren von Elvis wird es freuen.

     

    Nennt sich sowas nicht im allgemeinen Mafia?

  • C
    Christian

    Der Meinung, dass Anerkennung übers Geld kommt kann ich nicht folgen. Auch sonst kommt mir die Ansicht etwas altbacken vor. Es bietet ja auch gar keine Lösung für illegale Downloads. Die sind eh nicht kleinzukriegen.

    Verarmte Künstler müssen aber auch nicht sein. Ich suche also nach einer progressiven Lösung. Dazu würde mich auch verstärkt die Meinung von Musikern und weniger die der rechtlichen Vertretung von Stefan Raab interessieren.

  • H
    Hanno

    "Songs können von jedermann neu aufgenommen werden, als Coverversionen"

     

    Das ist eine dreiste Lüge was die Frau da erzählt. In unzähligen Fällen in der Vergangenheit wurden Leute genau dafür verklagt.

     

    Beispiele:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beatallica

    http://de.wikipedia.org/wiki/The_Grey_Album

  • C
    C.T.

    ES WIRD ABER SEHR ÜBERTRIEBEN MIT DIESEM URHEBERECHT. ES IST URKOMISCH SOLCH EINE U.-MELDUNG AN EINEM YOUTUBE VIDEO ZU FINDEN, MIT BETREFF AUF KOMPOSITION;NUR WEIL EINE RIESIGE MENSCHENMENGE DIE 5.SINFONIE VON A. BRUCKNER BZW. JA AUCH VERWENDET VON DEN WHITE STRIPS ,GESUNGEN/GEGRÖLT WIRD. demnächst werden uns dann noch die Trommelstöckchen wieder weggenommen, weil es ein Urheberecht darauf gibt. Viel Spaß dann mal im Stillen.

  • K
    künster

    als künstler finde ich das urheberrecht richtig klasse. nur... recht haben und recht bekommen sind verschiedenen dinge.

    mir wurde einmal ein bild "geklaut" also kopiert. doch das urheberrecht wird nicht durch normale rechtschutzversicherungen oder prozesskostenhilfe abgedeckt. wenn der künstler also nicht mit min. 10000€ in vorleistung gehen kann... auf wiedersehen urheberrecht.

  • A
    agtrier

    Die Frau hat schon Verve: Die Eintrittsgebühren für Museen mit der Zwangsabgabe für die GEMA zu vergleichen...

     

    Ich bezweifle nicht, dass Frau Stittmatter selber gutes Geld Dank der geltenden Urheberrechtsgesetze verdient. Immerhin sind sie ja wie geschaffen dafür, Plattenfirmen und Rechtsanwälten ein gutes Auskommen zu verschaffen. Auf der Strecke bleiben dagegen nicht nur die Musikfreunde (vulgo: "Konsumenten") sondern vor allen Dingen die Künstler, die bestenfalls die Brosamen abbekommen. Aber darüber wird die gute Frau sicher kein Wort verlieren.

     

    Wie wäre es denn, liebe TAZ, nun auch einmal die andere Seite zu Wort kommen zu lassen? Ich bin mir sicher, die Berliner Piraten stellen hier gerne einen kompetenten Interviewpartner!

     

    ag.

  • AH
    Andi H.

    "Alles was umsonst ist, steigert nicht das Ansehen, sondern gilt als beliebig."

     

    Das ist falsch! Wäre es das nicht, wäre Linux nicht so erfolgreich wie es ist.

    Ich will nicht die Existenzberechtigung des Urheberrechts anzweifeln, aber eine Verlängerung der Schutzfrist in unserer schnelllebigen Zeit von 50 auf 70 Jahre ist aberwitzig. Schon nach wenigen Jahren ist z.B. ein Song komplett aus der Mode und in Vergessenheit geraten.

  • T
    Tom

    Nun weiß man warum es nicht "Neues" mehr in der Musik gibt! "Es ist allemal besser, ein paar Prozent von Erlösen zu erhalten als gar nichts."