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Internes Papier der InnenministerHohe Hürden für ein NPD-Verbot

Ein Kriterienkatalog bestärkt die Skeptiker eines neuen Verbotsverfahrens gegen die NPD. Das Verfassungsgericht könnte die Namen von V-Leuten verlangen.

BERLIN taz | Es sind extrem widersprüchliche Signale, die von der Politik derzeit zu einem möglichen neuen NPD-Verbotsverfahren zu vernehmen sind. Einerseits sind inzwischen auch die Unionsinnenminister bereit, auf V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führung der rechtsextremen Partei zu verzichten – eine Vorbedingung für einen zweiten Anlauf zu einem Verbot.

Und von Seiten der Ministerpräsidenten heißt es gar, noch im März könnte der Startschuss fallen. Dagegen waren aus der Bundesregierung am Wochenende äußerst skeptische Töne zu hören, sowohl von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als auch aus dem Haus von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).

Hintergrund der Skepsis ist unter anderem ein interner Kriterienkatalog, den die Innenminister der Länder für ihre Sonderkonferenz zu einem möglichen NPD-Verbot in dieser Woche erarbeitet haben. Wie der Spiegel am Sonntag berichtete, werden darin hohe Anforderungen für einen zweiten Anlauf benannt. So könnte das Bundesverfassungsgericht die namentliche Offenlegung von Quellen – gemeint sind V-Leute – verlangen, zitiert das Magazin aus dem Papier.

Selbst die Vernehmung der vom Staat bezahlten Informanten innerhalb der rechtsextremen Partei in Karlsruhe könnte durch das Verfassungsgericht erzwungen werden. Die Vorstellung, dass ihre V-Leute enttarnt werden könnten, beunruhigt gleich mehrere Unionsinnenminister und wird bei der Sonderkonferenz am Donnerstag noch zu Diskussionen führen.

Der erste Anlauf zu einem Verbot der NPD war im Jahr 2003 an der V-Mann-Problematik gescheitert. Im Verlauf des Verfahrens wurden damals mehrere NPD-Kader bekannt, die dem Verfassungsschutz als „Vertrauensleute“ Informationen lieferten, darunter der langjährige Parteivize Udo Holtmann.

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