Integration wird erleichtert: Fachkräfte endlich anerkannt
Wer einen Bildungs- oder Berufsabschluss im Ausland gemacht hat, soll in Zukunft leichter einen Job finden können.
Berlin erleichtert die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, mit dem das Verfahren in Berlin an das Verfahren in anderen Bundesländern und im Bund angeglichen wird. Betroffen sind alle Berufe, die landesrechtlich geregelt sind, zum Beispiel Erzieher, Altenpfleger, Heilpädagoge, Hebamme, Grafik-Designer, Technischer Zeichner, Fremdsprachenkorrespondent, Kosmetiker, Keramiker oder Bühnentänzer.
Die SPD-Abgeordnete Franziska Becker sagte im Parlament, das Gesetz beende „eine paradoxe Situation: Es gibt viele gut ausgebildete Menschen in dieser Stadt, die ihren Beruf nicht ausüben können, obwohl sie dringend gebraucht werden.“ Man wolle nicht länger „hinnehmen, dass Aufstiegschancen verschenkt werden“.
In Zukunft sollen die Behörden in der Regel innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob ein ausländischer Abschluss anerkannt wird. Fehlende Ausbildungsinhalte können dabei durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, daher können die Antragsteller neben einem Ausbildungsnachweis auch Lebenslauf und Arbeitszeugnisse vorlegen. Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt, soll sie auch mitteilen, welche Qualifikationen fehlen und wie diese nachgeholt werden können.
Mit dem Gesetz werden die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie umgesetzt. Der Bund hatte die Richtlinie bereits mit Wirkung zum April 2012 umgesetzt. Obwohl das Land Berlin die Regelung des Bundes fast Wort für Wort übernommen hat, hat es dafür zwei Jahre benötigt. Die Grünen-Abgeordnete Susanne Kahlefeld kritisierte daher, Berlin habe die EU-Vorgaben umgesetzt „wie eine faule Schülerin, die ihre Hausaufgaben macht: nur das Nötigste – und natürlich auf den letzten Drücker.“ Sie kritisierte zudem einen „unübersichtlichen Flickenteppich“, weil für Lehrer, Ingenieure oder Architekten andere Regeln gelten.
Kahlefeld wies auch auf einen anderen Punkt hin: Wenn jemandem einzelne Qualifikationen zur Anerkennung fehlen, dann zahlt der Staat die notwendige Nachschulung nur dann, wenn der Betreffende Hartz IV bezieht. Viele Menschen mit hohen ausländischen Bildungsabschlüssen sind aber nicht arbeitslos, sondern suchen sich einen Job unter ihrer Qualifikation. Kahlefeld sagte: „Die vielzitierten Taxifahrer, Reinigungskräfte, Kassiererinnen müssen die Kosten inklusive Verdienstausfall während einer Nachqualifikation alleine tragen. Und wer soll das schaffen?“
Der Piraten-Fraktionsvorsitzende Alexander Spies nannte es ein „Grundübel des Gesetzes, dass man versucht, die deutschen Standards auf Ausbildungen zu übertragen, die nach ganz anderen Kriterien gemacht worden sind“. Er forderte die Anerkennung von Kenntnissen statt von Ausbildungen: „Es ist ja nicht einsehbar, warum jemand, der jahrzehntelang im Ausland in einem bestimmten Bereich gearbeitet hat, jetzt nach Deutschland kommt und auf einmal nichts mehr kann.“
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