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Innensenator Wrocklage aus dem Schneider

■ Staatsanwaltschaft: Keine Strafvereitelung bei Polizei-Einsatz im Karolinenviertel

Gegen die verantwortlichen Polizeiführer bei den Dezember-Krawallen im Karoviertel wird nicht ermittelt. Ein von der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingeleitetes Vorermittlungsverfahren zur Prüfung des Vorwurfs der „Strafvereitelung im Amt“ wurde jetzt abgeschlossen. Ergebnis: Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wird nicht eingeleitet. Auch ein nach einer Anzeige eingeleitetes Ermittlungsverfahren in derselben Sache gegen Einsatzleiter Wolfgang Keuffel und Innensenator Hartmuth Wrocklage wurde eingestellt.

Diesmal ging es nicht um Folterungen oder Scheinhinrichtungen durch Polizeibeamte, sondern um Deeskalations-Strategien: Anfang Dezember kam es im Karoviertel zu heftigen Straßenkämpfen, in deren Verlauf 22 PolizistInnen verletzt wurden. Anlaß war die vermutete Räumung der Bauwagenburg Bambule. Innensenator Wrocklage verhandelte während der Auseinandersetzungen mit Protestierenden. Um zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes zu kommen, verzichtete er auf ein weiteres Vorrücken der Polizei. Im Verlauf der Verhandlungen zogen beide Seiten sich zurück. Bei dem Einsatz von 300 PolizistInnen kam es zu keinen Festnahmen.

Das erfolgreiche Beispiel für Deeskalation führte jedoch zu den Vorermittlungen von Amts wegen. Es sollte geprüft werden, ob sich die verantwortlichen Polizeiführer wegen Strafvereitelung im Amt zu verantworten hätten. Nicht nur die Hamburger Staatsanwaltschaft sah Handlungsbedarf. Auch zwei Besucher aus Schleswig-Holstein fühlten sich durch WrocklagesVorgehen gefährdet: Sie erstatteten Mitte Dezember Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Strafvereitelung im Amt gegen Einsatzführer Keuffel. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat in den Verfahren Verlaufsberichte, Videoaufzeichnungen und Wortprotokolle ausgewertet. Nach der zusätzlichen Vernehmung mehrerer Polizeiführer wurden die Vorermittlungen eingestellt, weil sich keine Anhaltspunkte für eine Straftat finden ließen. Das auf Anzeige von den Nicht-Hamburgern eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit derselben Begründung eingestellt. al

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