: Inklusion geht weiter
SCHULE Wersich legt provisorische Regelungen für Integrationsklassen im neuen Schuljahr fest
Rechtzeitig zum Beginn der neuen Anmelderunde hat CDU-Schulsenator Dietrich Wersich Rahmenbedingungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf festgelegt. Es handelt sich um provisorische Regelungen, die nur für das neue Schuljahr gelten. Für eine dauerhafte Regelung sei die Zeit zu kurz, sagte der Senator.
Der Paragraf 12 des Schulgesetzes spricht allen Kindern mit Förderbedarf das Recht auf Besuch einer Regelschule zu. Dieser Anspruch wächst mit jedem Jahr, gilt also nicht nur für die 1. und 5. sondern auch für die 2. und 6. Klassen. Alle Schulen, die neu Integrationsstandort werden, bekommen wie im Vorjahr eine „Anschubfinanzierung“, die sicher stellt, dass es mindestens eine halbe Sonderpädagogenstelle gibt. Außerdem stellen die Schulen, wie Eltern forderten, sicher, dass notwendige Unterstützungen wie Schulbegleiter für einzelne Kinder vorhanden sind.
Die bisherigen Schulen mit Integrationsklassen und Integrativen Regelklassen (I und IR), die eine bessere personelle Ausstattung haben, bleiben im nächsten Jahr bestehen. Die Pläne, für alle Standorte eine vereinheitlichte Finanzierung einzuführen, werden damit auf Eis gelegt und der nächsten Regierung überlassen.
Der Farmsener Schulleiter Pit Katzer von der Erich Kästner Schule, hatte kürzlich in der taz gefordert, die bisherigen IR-Standards in die Fläche zu übertragen und dafür noch einmal richtig Geld auszugeben. KAJ