Initiative gegen Geldwäsche: Der Vatikan will kein Schurkenstaat sein

Schluss mit der Geldwäsche: Benedikt XVI. gab bekannt, dass der von ihm regierte Vatikanstaat sich den europäischen Normen gegen dubiose Finanztransaktionen anpassen wird.

Benedikt XVI. während einer Audienz. Bild: dpa

ROM taz | Den Beschluss verkündete der Papst mit einem sogenannten Apostolischen Schreiben, einem "Motu proprio", das gleich von zwei Gesetzen begleitet war: einem über die Einrichtung der vatikanischen Finanzmarktaufsicht und einem zweiten "zur Vorbeugung und Bekämpfung des Recycling von aus kriminellen Aktivitäten stammenden Profiten und der Finanzierung des Terrorismus".

Der Vatikan hofft so, endlich auf die "White List" jener Länder zu gelangen, deren Banken in den Augen der EU transparent wirtschaften. Bisher nämlich war der Vatikan finanztechnisch ein Offshore-Paradies, für das vor allem der skandalumwitterte Name IOR stand.

Die Vatikanbank, offiziell: Istituto per le Opere di Religione (Institut für religiöse Werke), agierte als keinerlei Kontrollen unterworfene Bank, die immer wieder Schwarzgelder bewegte und Schmiergelder wusch. Erst vor drei Monaten hatte die Staatsanwaltschaft Rom 23 Millionen Euro beschlagnahmen lassen, die das Vatikan-Institut von einem Konto bei einer italienischen Bank weiterüberweisen wollte. Die Vatikanbank hatte trotz Aufforderung der Bank weder die Empfängernamen noch den Verwendungszweck der Transaktionen mitgeteilt.

Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den IOR-Präsidenten Ettore Gotti Tedeschi sowie gegen den Generaldirektor Paolo Cipriani eingeleitet. Ihnen wird zwar nicht Geldwäsche, wohl aber der Verstoß gegen die italienischen Normen zur Verhinderung von Geldwäsche vorgeworfen.

Der Vatikan reagierte auf die Vorwürfe mit der Auskunft, alles sei bloß ein "Missverständnis". Doch der italienischen Justiz reicht das nicht. Erst vor wenigen Tagen ordnete ein Gericht an, die IOR-Gelder vorerst nicht freizugeben.

Solche Episoden sollen mit Benedikts Dekret endlich der Vergangenheit angehören. Kern der Reform ist die Schaffung einer Aufsichtsbehörde für Finanzmarktinformation. Sämtliche Institutionen des Heiligen Stuhls ebenso wie des Vatikanstaats sollen in Zukunft bei Geldgeschäften der Kontrolle dieser Behörde unterliegen.

Das parallel dazu erlassene Anti-Recycling-Gesetz passt das im Vatikan herrschende Recht den von der EU gestellten Anforderungen an, zum Beispiel bei der Identifizierung von Konto-Inhabern des IOR.

Bisher gibt es dort zahlreiche Nummernkonten, die von der katholischen Kirche nahestehenden Personen gehalten werden; sie sind der ideale Ort, um Schwarzgelder zu deponieren. "Eine drastische Reduktion" jener anonymen Konten ist denn auch eines der Ziele der neuen Normen, wie italienische Medien berichten.

Weiterhin aber wird der Vatikan sich bei den Finanzgeschäften selbst beaufsichtigen. Nicht von ungefähr unterstrich der Osservatore Romano, die neue Kontrollbehörde bedeute nicht, dass sich der Vatikan der Aufsicht etwa italienischer Stellen unterwerfe.

Mit den finanzpolitischen Maßnahmen kommt eine mit der EU vereinbarte Neuerung: Der Vatikan will eine gewisse Menge an Euromünzen mit dem Bild des Papstes nicht mehr nur Sammlern anbieten, sondern auch in Umlauf bringen.

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