Initiative der Berliner Piraten: Gebt uns die Akten!
Die Piraten fordern ein Transparenzgesetz: Behörden sollen Informationen von sich aus zugänglich machen. Vorbild ist Hamburg.
Die Piratenfraktion fordert für Berlin – nach dem Vorbild der Elbmetropole Hamburg – ein Transparenzgesetz. Am Donnerstagabend lud sie daher zu einer Bootsfahrt mit Diskussion ein. Neben Vertretern der Hamburger Initiative für ein Transparenzgesetz nahm auch der Berliner Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte Alexander Dix teil.
Im vergangenen Jahr hat in Hamburg ein Bündnis mit einer Volksinitiative einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Unterstützt wurde es von so unterschiedlichen Organisationen wie dem Verein Mehr Demokratie und dem Chaos Computer Club. Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung der Idee von Informationsfreiheitsgesetzen: Statt nur auf Anfrage sollen möglichst viele Daten aktiv von Behörden online zur Verfügung gestellt werden. Zu einer Volksabstimmung kam es nicht: Die regierende SPD übernahmen die meisten Forderungen der Initiative, letztendlich wurde das Transparenzgesetz von allen Fraktionen befürwortet. Nun soll in den nächsten zwei Jahren ein Onlineregister entstehen, in das Behörden aktiv Informationen einstellen.
Der Datenschutzbeauftragte Dix würde ein solches Gesetz begrüßen. „Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes war für viele Behörden ein Kulturschock. Bürger können – ohne Grund – ankommen und eine Information anfordern“, erklärte Dix. Das Transparenzgesetz wäre der nächste Schritt: Behörden müssten dem Bürger von sich aus Informationen anbieten.
Die SPD zeigt sich zurückhaltend. „Wir sollten erst einmal beobachten, wie sich das Hamburger Gesetz in der Praxis entwickelt“, sagte der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier der taz. „Ich halte nichts davon, jetzt in einem Schnellschuss das Hamburger Gesetz zu übernehmen.“ Man sei aber offen für die Diskussion.
In Sachen Informationsfreiheitsgesetz war Berlin einst führend. Die Stadt verabschiedete 1999 als zweites Bundesland nach Brandenburg ein entsprechendes Gesetz. Jeder Bürger hat das Recht, beliebige Informationen von Behörden zu erhalten. Das können so unterschiedliche Dinge wie Protokolle von Sitzungen oder im Auftrag des Senats erstellte Studien sein. Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag nur mit Begründung und nach im Gesetz festgelegten Ausnahmeregelungen.
Wie weit die Ausnahmeregelungen greifen, ist allerdings oft umstritten. Aktuell etwa wollen die Piraten bei der Aufarbeitung der Pannen beim Bau des Großflughafens der Allgemeinheit so viele Dokumente wie möglich zur Verfügung stellen. Die Flughafengesellschaft pocht aber auf Betriebsgeheimnisse.
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