: Inhumanes Drogenstrafrecht
■ betr.: „Gegen Haftverschonung“ (Aids), taz vom 27. 12. 95
Ich halte die Gleichsetzung von Aids-Kranken im Strafvollzug mit gemeingefährlichen Drogenhändlern für lächerlich. Die Aids-Kranken, die im Gefängnis zu sterben verurteilt sind, sind zur Mehrzahl meist selbst Drogenabhängige, die durch ein inhumanes Drogenstrafrecht in die Kriminalität getrieben worden sind.
Gewiß kann ein positiver Anti- Körpertest nicht Grund für eine Haftverschonung sein, bestimmt aber sollten schwerkranke Häftlinge, deren Tod bevorsteht, aus dem Gefängnis entlassen, gegebenenfalls zur Verhinderung von Beschaffungskriminalität (inklusive Dealens) mit Ersatzdrogen substitutiert werden. Günther Merkens, Frankfurt
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