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Archiv-Artikel

in kürze OVG ZUR NPD-KUNDGEBUNG In Göttingen erlaubt

Das OVG Lüneburg hat eine Kundgebung der NPD am 13. Mai in Göttingen bewilligt. Das von der Stadt verhängte und vom Verwaltungsgericht bestätigte vollständige Versammlungsverbot sei unverhältnismäßig, entschied das OVG gestern. Eine auf zwei Stunden begrenzte Versammlung am Bahnhof sei unter Auflagen zulässig. (dpa)