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Immer lauter, immer teurer

Streit zwischen Schleswig-Holstein, Bund und Bahn über Lärmschutz an der Fehmarnbelt-Trasse

Das sind berechtigte Forderungen nach übergesetzlichem Schutz

Bernd Buchholz, Verkehrsminister

Von Sven-Michael Veit

Um den Lärmschutz an der Bahnstrecke zum geplanten Fehmarnbelt-Tunnel ist ein Streit zwischen Schleswig-Holstein und dem Bund ausgebrochen. „Mit Verwunderung und großer Enttäuschung“ habe er einen Bericht des Bundesverkehrsministeriums zur Kenntnis genommen, schreibt der Kieler Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) in einem Brief an die Bundesregierung. Denn der vor drei Wochen vorgelegte Bericht enthält keine konkrete Empfehlung für übergesetzlichen Lärmschutz an der 88 Kilometer langen Strecke durch die Ostseebäder zwischen Lübeck und Fehmarn. Dieser war aber dem Dialogforum, in dem Bund und Bahn mit Anwohnern, Verbänden und sonstigen Betroffenen in der Region nach Lösungen suchen, zugesagt worden.

In dem Bericht, welcher der taz nord vorliegt, räumte die Bundesregierung erstmals offiziell ein, dass der Ausbau von Straßen und Schienen 2,8 Milliarden Euro kosten werde. Bislang war von lediglich 850 Millionen Euro die Rede gewesen. Auch die neue Kostenangabe enthält aber weder einen Ersatz für die marode Brücke über den Fehmarnsund noch Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke. „Damit wird man bei 3,5 bis 4 Milliarden Euro landen“, kommentiert Schleswig-Holsteins grüner Bundestagsabgeordneter Konstantin von Notz: „Die Fehmarnbelt-Querung ist ein totes Pferd.“ Auch der Bundesrechnungshof geht von mehr als vier Milliarden Euro aus.

Buchholz fordert nun von Bund und Bahn, „die berechtigten Forderungen nach übergesetzlichen Schutzmaßnahmen“ umzusetzen. Nach Berechnungen des Kieler Verkehrsministeriums wären dafür etwa 100 Millionen Euro zusätzlich nötig.

Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium versiert in Haushaltsfragen, verweist auf einen Beschluss des Bundestags vom Januar 2016, der auch dem Bundesverkehrsministerium bekannt sein müsste. Danach ist Lärmschutz über das Mindestmaß hinaus an grenzüberschreitenden Schienentrassen möglich, wenn dort Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen stattgefunden hat. Beide Kriterien erfüllt die Anbindung an den Ostsee-Tunnel. Damit sei „klipp und klar festgelegt, dass der Bundestag finanzielle Mittel für den übergesetzlichen Lärmschutz beschließen“ dürfe, sagt Hagedorn. Das Kieler Verkehrsministerium hingegen müsse auch die Co-Finanzierung durch Schleswig-Holstein zusagen.

Der Bundestag will vermutlich im Herbst über die Forderungen nach höheren Schutzmaßnahmen entscheiden.

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