: Immer langsam mit Vermummung
Bonn (ap) - Vermummung bei Demonstrationen wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause des Bundestags als Straftat eingestuft werden. Das Mitte Dezember 1987 vom Bundeskabinett beschlossene Artikelgesetz, das neben Verschärfungen des Demonstrationsstrafrechts auch eine Kronzeugenregelung vorsieht, kommt langsamer als erwartet voran. Nach Angaben der Bundesregierung waren bis zum Freitag noch immer nicht alle Stellungnahmen aus den Ländern eingegangen, aufgrund derer Innen– und Justizministerium die endgültige Formulierung des Gesetzes erarbeiten wollen. Die Planung sah vor, Ende Februar oder Anfang März den überarbeiteten Gesetzestext im Bundeskabinett zu verabschieden und in die parlamentarische Beratung zu bringen. Weitere zwischen Innen– und Justizministerium strittige Punkte sind ungeklärt. Zimmermann will Kronzeugen eine Strafminderung bis zur Mindestgrenze von zwei Jahren Haft zugestehen. Damit würde auch für Mörder eine Strafaussetzung auf Bewährung möglich. Die FDP hat gegen eine solche Regelung erhebliche Bedenken erhoben. Neue Vorbehalte aus SPD und Länder richten sich zudem gegen die Wiedereinführung des Straftatbestandes der Befürwortung von Gewalt
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