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Im größten Hormonskandal bisher nur Geldstrafen

Münster (dpa) - Die strafrechtlichen Folgen im größten bundesdeutschen Hormonskandal bei der Kälbermast, durch den vor zwei Jahren insbesondere die Landwirtschaft Westfalens international in Verruf geriet, beschränken sich bislang auf Geldstrafen: Zwar wurde 49 von über 60 Angeklagten - meist Mästern - inzwischen der Prozeß gemacht. In keinem Fall wurde jedoch eine Freiheitstrafe verhängt, obwohl die Verwendung verbotener und als krebserregend geltender Mastbeschleuniger mit bis zu zehn Jahren bedroht ist.

Dem Sprecher der Münsteraner Staatsanwaltschaft zufolge sei häufig „die Sachbeweislage sehr schwierig“, insbesondere auf den einzelnen kleinen Bauernhöfen. Gerade da sei schwer nachzuweisen, wer den Tieren die Hormone beibrachte. Mehrere Verfahren wurden aus Beweismangel eingestellt.

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