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Im Startbahn-Prozeß auch Urteil wegen Totschlags denkbar

Frankfurt (ap) — Im sogenannten Startbahn-Prozeß vor dem Frankfurter Oberlandesgericht hat der Fünfte Strafsenat gestern zu erkennen gegeben, daß gegen den Hauptangeklagten Andreas Eichler auch wegen Totschlags und versuchten Totschlags verhandelt werden kann. Mit einem „rechtlichen Hinweis“ machte der Senat unter Vorsitz von Richter Erich Schieferstein damit deutlich, daß der Mordvorwurf gegen Eichler in den strafrechtlich minder schweren Fall des Totschlags umgeändert werden kann. Bereits am 17. Januar diesen Jahres hatte das Oberlandesgericht nach fast zweijähriger Verhandlungsdauer den Mordvorwurf im Haftbefehl gegen den 28 Jahre alten Mitangeklagten Frank Hoffmann fallengelassen.

Der Senat begründete dies damit, daß der dringende Verdacht, Frank Hoffmann sei an dem Mord von zwei Polizeibeamten am 2.November 1987 an der Startbahn-West beteiligt gewesen, nicht aufrechterhalten werde.

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