: Im Sommer schuften, im Winter frei
■ Wochenarbeitszeit von 37 bis 40 Stunden zulässig / Bundesarbeitsgericht weist Klage der IG Metall zurück / Kein Zeitausgleich in zwei Monaten / Kein Klagerecht für Gewerkschaft
Kassel (ap/dpa) - In der Metallindustrie ist nach dem am 1. April 1985 in Kraft getretenen sogenannten Leber–Kompromiß eine wöchentliche tarifliche Arbeits zeit von 37 bis 40 Stunden zulä nicht zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, kann eine Einigungs– oder Schiedsstelle abschließend entscheiden. Dabei darf über einen längeren Zeitraum eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche festgesetzt werden, die später durch Freischichten ausgeglichen wird. Der Ausgleich braucht aber nicht sofort innerhalb von zwei Monaten zu erfolgen, sondern kann später zusammenhängend gewährt werden. Dementsprechende Betriebsvereinbarungen sowie Beschlüsse von Einigungs– und Schiedsstellen kann die IG Metall nicht anfechten. Die Gewerkschaft habe nur ein Antragsrecht, wenn sie durch die begehrte Entscheidung selbst betroffen sei. Die IG Metall wollte in drei Musterprozessen in Kassel eine Arbeitszeit von höchstens 38,5 Stunden wöchentlich durchsetzen und verlangte darüber hinaus, Mehrarbeit innerhalb von zwei Monaten auszugleichen. Die Arbeitgeber dagegen bestanden auf einer wöchentlichen Arbeitszeit in der Metallindustrie von durchschnittlich 40 Stunden und wollten dafür gegebenenfalls in den Wintermonaten entsprechende Freischichten einführen. Damit verstoßen sie nach Meinung der IG Metall gegen den Tarifvertrag. Die Gewerkschaft betrachtete deshalb andere innerbetriebliche Vereinbarungen als rechtswidrig. Als Reaktion auf verschiedene Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur betrieblichen Regelung der Arbeitszeiten will die IG Metall die Differenzierungsmöglichkeiten bei der Wochenarbeitszeit weiter abbauen. Der zweite IGM–Vorsitzende Janzen erklärte gestern, die IGM werde anstelle differenzierter Arbeitszeiten eine für Gewerkschaftsmitglieder verbindliche Normalarbeitszeit setzen. (AZ: I ABR 80/85 sowie 65/86 u.a.)
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