: Im Sitzen spülen
■ Tips für behindertengerechten Umbau
Was tun, wenn im Alter oder auf Grund von Behinderungen die eigene Wohnung nicht mehr benutzbar ist, wenn Türschwellen zur Stolperfalle werden, wenn zwar die Hände noch in der Lage sind, das Gemüse zu schnippeln, aber das lange Stehen bei diesen Arbeiten unmöglich ist? Die behinderten-oder altengerechte Umgestaltung einer ganzen Wohnung ist möglich, wenn auch kostspielig: In der Küche zum Beispiel müßten Geräte wie Backofen, Geschirrspülmaschine oder Kühlschrank in Griffhöhe untergebracht werden. Der Bereich der Unterschränke muß frei bleiben, damit die Arbeitsflächen im Sitzen benutzt werden können.
Solche Vorschläge findet man in der Ausstellung „Wohnen im Alter“ in der Kassenhalle der Sparkasse am Brill, dort kann auch ein umgebautes Badezimmer besichtigt werden. Die Ausstellung mit Schautafeln über die Wohnungsumgestaltung läuft noch bis zum 22. Oktober.
Im Bad müssen Haltegriffe an Klo und Dusche installiert werden, gegebenenfalls muß das Klo erhöht oder eine ebenerdige Dusche eingebaut werden. Mit Hilfe der Elektronik läßt sich zum Beispiel das Licht durch eine Fernbedienung ausschalten. Für diejenigen, die sich all das nicht leisten können, bietet die Krankenkasse eine Reihe von Hilfen — bauliche Maßnahmen allerdings sind ausgeschlossen. Auf ärztliche Verordnung hin stellt die Krankenkasse folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Haltegriffe für Klo und Badewanne, Badewannenaufzüge oder einen raupenähnlichen Untersatz, der den Rollstuhl die Treppen hinaufbefördert. Noch vor einem Jahr gab es in Bremen eine Beratungsstelle im Buntentor, der Modellversuch ist ersatzlos ausgelaufen. Für Betroffene und Interessierte hält die Landesbausparkasse eine Broschüre mit dem Titel „Barriere frei“ bereit. cp
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