: „Im Rahmen des Üblichen“
■ Schakow-Prozeß: Ein Korruptionsverfahren nähert sich dem Ende / Verteidigung beantragt Freispruch für Blasek
Moabit. Im Korruptionsprozeß gegen den früheren Berliner Finanz- und Staatssekretär Günter Schackow hat die Verteidigung vor dem Berliner Landgericht für den Mitangeklagten Adolf Blasek am Dienstag auf Freispruch plädiert. Nach Ansicht des Anwalts hat sich der Vorwurf der Untreue und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ in der Hauptverhandlung nicht erhärtet, sagte der Anwalt zum Auftakt der Verteidigerplädoyers in dem Mammutverfahren. Blasek könne lediglich eine Steuerhinterziehung in Höhe von 220.000 Mark zur Last gelegt werden, meinte der Verteidiger. Blasek sei dafür unter Strafvorbehalt zu verwarnen. Ferner sei der 70jährige für die erlittene Untersuchungshaft von rund sieben Monaten zu entschädigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am vorausgegangenen Verhandlungstag vier Jahre Haft und eine Geldstrafe von 64.000 Mark im Fall Blasek beantragt. Die Anklagevertretung stützte sich dabei maßgeblich auf die Angaben des Hauptbelastungszeugen Bernd Bertram. Adolf Blasek hatte in der Hauptverhandlung eingeräumt, die 220.000 Mark von dem rechtskräftig wegen Bestechung zu fünf Jahren Haft verurteilten Münchner Baubetreuer Bertram angenommen zu haben. Dieses Geld habe Blasek, argumentierte sein Anwalt, nicht als Amtsträger, sondern für Vermittlungen von Projekten außerhalb seiner Tätigkeit bei der Wohnungsbaugesellschaft „im Rahmen des Üblichen“ erhalten. Für Schackow wurden drei Jahre Haft wegen Untreue und Bestechlichkeit sowie 16.000 Mark Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung gefordert. Voraussichtlich am 8. Juni wird die 14. Große Strafkammer den Urteilsspruch verkünden.
dpa
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