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INSIDERHANDEL EU-Gerichtshof erleichtert Bestrafung

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof hat die Verfolgung und Bestrafung des Insiderhandels bei Börsengeschäften erheblich erleichtert. Einem Täter muss künftig nicht nachgewiesen werden, dass er seine Insiderinformationen für ein Börsengeschäft „bewusst genutzt“ hat, wie der EuGH am Mittwoch urteilte. Es genügt demnach bereits, wenn ein Insider Geschäfte tätigt, die auf diese Informationen bezogen sind. Den Mitgliedstaaten stehe es frei, diese Sanktionen an der Höhe des erzielten Gewinns zu orientieren. (afp)