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Archiv-Artikel

IN ALLER KÜRZE

Franziska Keller ausgezeichnet

Franziska Keller, Meisterschülerin der Hochschule für Künste Bremen in der Klasse Jean-François Guiton, ist die Karin-Hollweg-Preisträgerin des Jahres 2013. Dieser Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte Kunstförderpreis an deutschen Kunsthochschulen. Die Hälfte als Preisgeld geht direkt an die Preisträgerin, die andere steht für ihre Ausstellungsprojekte zur Verfügung. Franziska Keller, geboren 1972 in Flensburg, studierte zunächst Kunsttherapie und Freie Kunst an der FH Ottersberg. 2005 wechselte sie an die HfK Bremen, wo sie 2012 ihr Diplom bei Prof. Jean-François Guiton ablegte. Zu sehen ist die Ausstellung der MeisterschülerInnen bis zum 29. September im Museum Weserburg

Hoffnungsschimmer für Basler-Securitas

Offenbar ist die Basler-Versicherung Verhandlungsbereit, was die geplante Schließung der Bremer Filiale angeht. Für 360 Beschäftigte sollte an dem Standort im Jahr 2016 Schluss sein. „Nichts ist in Stein gemeißelt!“, meinte nun Jan De Meulder, Vorstandsvorsitzender der Basler, auf einer Betriebsversammlung in Bremen. Nun wollen Betriebsrat und Ver.di verhandeln.

Empfang im Rathaus zum Fastenbrechen

Zum traditionellen „Fastenbrechen“ am Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan lädt Bürgermeister Jens Böhrnsen wieder alle Muslime im Lande Bremen für den heutigen Montag zu einem Senatsempfang in das Bremer Rathaus. Der Empfang beginnt um 18 Uhr.

Keinen Lohn für Opferfest und Ramadan

Wenn religiös gebundene Arbeitnehmer an islamischen Feiertagen frei nehmen wollen, was seit einer gesetzlichen Regelung der Bremischen Bürgerschaft ihr gutes Recht ist, haben sie keinen Anspruch auf Lohn. Daran erinnert der Rechtsberater der Arbeitnehmerkammer, Alireza Khostevan, der festgestellt hat, dass es bei der neuen Regelung noch viele Unsicherheiten bei Betroffenen gibt. Nur wenn betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen, dürfe der Arbeitgeber den Wunsch verwehren. Dasselbe Recht gilt auch für christliche und jüdische Feiertage, die nicht gesetzliche Feiertage sind. Entscheidend ist der Arbeitsort, da es sich um ein bremisches Gesetz handelt.  (taz)