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■ ILO geißelt die internationale KindersklavenarbeitKindheit als Menschenrecht

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) findet die Kindersklaverei und die Kinderprostitution in Asien „nicht hinnehmbar“. Zu Recht. Denn Arbeiterrechte sind ein Feld, wo weltweit Menschenrechte in massiver Form verletzt werden. In der Regel sind Dritte-Welt-Länder Tatorte der Verbrechen. In vielen Fällen profitieren dabei die reichen Länder von den billigen Importprodukten aus der modernen Sklaverei. Zum Beispiel bei Orientteppichen, T-Shirts, Schuhen. Die direkten Übeltäter sind meist Kleinunternehmer, die von keinem Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert werden. Sie stehen oft selbst unter dem Druck des Marktes. Sie sind, wenn es um Exportproduktion oder Prostitution geht, ebenso wie die Kindersklavenhändler von mächtigen Syndikaten abhängig. Dabei gibt es überall genügend arbeitslose Erwachsene, aber die können sich gegen Hungerlöhne und körperliche Mißhandlung besser wehren.

Der Widerstand gegen die Praktiken wächst überall. In Indien gibt es eine regelrechte Volksbewegung gegen die gesetzlich verbotene Kindersklaverei. Die „Bewegung zur Rettung der Kindheit“ beendete kürzlich einen wochenlangen aufsehenerregenden Marsch mit befreiten Sklaven von der Südspitze Indiens bis nach Delhi. Parlamentskandidaten setzt sie im Wahlkampf massiv unter Druck, sich für die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht einzusetzen. Wenn also die sonst sehr vorsichtige ILO das Thema Kinderausbeutung aufgreift, kann das diesen Bewegungen nur nutzen.

Doch mit der Basisarbeit von lokalen Menschenrechtsorganisationen ist es nicht getan. Die Wirtschaftsinteressen, um die es geht, sind zu groß. In den USA gibt es Bestrebungen, daß die Beachtung der entsprechenden ILO-Konventionen und der anderen Abkommen des Völkerrechtes zur Angelegenheit der GATT-Nachfolgerin, der Welthandelsorganisation (WTO), gemacht wird. Kinderarbeit unter 14 und Zwangsarbeit sind danach verboten. Das Argument der Amerikaner: Wenn Kindersklaven millionenfach durch erwachsene Lohnarbeiter ersetzt werden, vergrößern sich die inländischen Märkte. Dann könnten die USA mehr verkaufen, aber auch einheimische Industrien würden mindestens ebenso davon profitieren. Viele indische, thailändische und indonesische Menschenrechtler hoffen, daß Kinderarbeitsprodukte in den Industrieländern keinen Absatz mehr finden. Sie können das nur nicht immer so laut sagen, denn GATT wird, bei aller berechtigten Kritik, von ihren Regierungen gern als Sündenbock benutzt, um von eigenen Versäumnissen abzulenken.

Die Bundesregierung und die übrigen EU-Staaten dürfen jedenfalls nicht tatenlos zusehen. Sie sind als Vertragsparteien für die Einhaltung des Völkerrechts mitverantwortlich. Johannes Brandstäter

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