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Archiv-Artikel

Hygiene folgt später

Übergangsfrist für Betriebe in Beitrittsländern

BRÜSSEL afp ■ Zur Anpassung an die EU-Hygienestandards gewährt Brüssel zahlreichen Lebensmittelbetrieben in den Beitrittsländern eine Gnadenfrist. Mehr als tausend Betriebe von Estland bis Malta – das sind acht Prozent der insgesamt rund 12.000 Lebensmittelbetriebe – erhalten Übergangsfristen von drei Monaten bis drei Jahre, teilte EU-Verbraucherkommissar David Byrne gestern mit. In dieser Zeit können die Betriebe nur für den heimischen Markt produzieren, nicht aber ihre Produkte in die EU exportieren. Gleichzeitig kündigte die EU-Kommission einen verstärkten Kampf gegen die Ausbreitung von Tierseuchen an.