in kürze GERICHTSURTEIL : Hotel gratis
Wer zur Beseitigung von Baumängeln aus seinem Haus ausziehen muss, kann die in der benötigten Zeit anfallenden Hotelkosten geltend machen. Das gilt auch, wenn er die Mängel letztlich nicht beseitigen lässt. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. (afp)