in kürze URTEIL GEGEN HAUSBESITZER : Homos diskriminiert
Ein belgisches Gericht hat erstmals einen Hausbesitzer verurteilt, der eine Wohnung nicht an ein homosexuelles Paar vermieten wollte. Nach Zeitungsberichten hat er angegeben, dass er die über einen Makler angebotene Wohnung nur an „traditionelle Paare“ vergibt – ein Verstoß gegen Antidiskriminierungsvorschriften. (epd)