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Archiv-Artikel

in kürze FAMILIEN TOTER SOLDATEN Höhere Entschädigung

Für Hinterbliebene von Bundeswehrsoldaten, die bei Auslandseinsätzen getötet werden, gibt es erheblich erhöhte Entschädigungsleistungen. Der Bundestag verabschiedete einstimmig ein Gesetz, mit dem unter anderem die einmalige Entschädigung für Hinterbliebene von 38.500 auf 60.000 Euro aufgestockt wird. (dpa)