■ Hochschule: Abstimmung mit den Füßen
Die Wahlen zu den Direktorien an der FU wurden fast vollständig ignoriert. Nur 1,3 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich an den ersten Direktoriumswahlen nach dem neuen Berliner Hochschulgesetz vom November 1986. Das geht aus einer Aufstellung des wissenschaftlichen FU-Mitarbeiters Stumpfögger hervor. Von 61.816 Wahlberechtigten einschließlich der 49.000 Studenten beteiligten sich 950 darunter 151 Studenten - an den bereits im November 1987 stattgefundenen Wahlen. Auch das passive Wahlrecht wurde weitgehend verweigert: 78 Prozent der ausgeschriebenen Wahlen an den 141 wissenschaftlichen Einrichtungen der FU konnten nicht stattfinden, weil sich niemand zu einer Kandidatur bereit fand. Das fast vollständige Ignorieren der Wahlen wird von Stumpfögger als „heimliche Abstimmung mit den Füßen gegen das neue Berliner Hochschulgesetz gedeutet. Seit November 1986 sind in den Direktorien alle „funktionalen Gruppen“ außer den Professoren von Entscheidungen ausgeschlossen. In den Direktorien, so Stumpfögger, seien die Mitwirkungsrechte noch hinter dem Zustand der Ordinarienuniversität der 50er und 60er Jahre zurückgefallen.
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