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Hochschule und Unternehmen kooperierenMehr Durchblick wäre möglich

Welche Unternehmen mit welchen Hochschulen zusammenarbeiten ist undurchsichtig. Die Bundesregierung will das lieber im Dunkeln lassen. Transparenz? Fehlanzeige.

Die Deutsche Bank arbeitet eng mit zwei Berliner Universitäten zusammen. Bild: dpa

BERLIN taz | Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieser Maxime folgend sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, Licht in den Dschungel der Kooperationen zwischen Unternehmen und Hochschulen zu bringen. Dies geht aus Antworten auf separate Anfragen von Linkspartei und SPD hervor, die der taz vorliegen.

Die Bundesregierung sieht eine generelle Pflicht zur Veröffentlichung von Kooperationsverträgen demnach "als nicht zielführend und rechtlich bedenklich" an, heißt es etwa in der Antwort an den SPD-Abgeordneten Swen Schulz.

Ähnlich fällt auch die Antwort auf die Anfrage der Linkspartei aus. Die Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage konkret auf die Medienberichte über Verquickungen von Deutscher Bank und zwei Berliner Universitäten bezogen, welche Ende Mai für Empörung sorgten. Die Bank hatte sich per Vertrag weitreichende Mitsprachemöglichkeiten in den Hochschulen gesichert, unter anderem bei der Berufung von ProfessorInnen und der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem hatten die Unis eingewilligt, dass die Bank Werbematerialien über die Hauspost verteilen dürfe. Die Koooperation lief Ende Juni aus.

Juristen halten eine Veröffentlichungspflicht für nicht durchsetzbar

Solche Abkommen sind nach Ansicht des CDU-geführten Ministeriums kein Problem, im Gegenteil: "Der Abschluss und die konkrete Ausgestaltung von Kooperationsverträgen ist Ausdruck einer autonomen Entscheidung der Hochschulen im Rahmen des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts", so die Antwort des Wissenschaftsministeriums. Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nicole Gohlke, hälte diese Haltung für "nicht akzeptabel". "Die Bundesregierung schützt lieber Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als die Freiheit der Wissenschaft", so Gohlke zur taz.

Eine Pflicht, Kooperationsverträgen uneingeschränkt offenzulegen, halten Juristen jedoch für nicht durchsetzbar, wie eine Analyse der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zeigt, die der SPD-Abgeordnete Schulz angefordert hat. Dennoch sähen sie gewisse Spielräume, berichtet Schulz. So spräche nichts dagegen eine Liste zu veröffentlichen, welche Kooperationen existierten und in welchem Umfang.

Eine solche existiert bisher nicht. "Es gibt aber ein öffentliches Interesse an den Verträgen zwischen Hochschulen und Privaten", sagt Schulz der taz. Er will deshalb mit seiner Fraktion beratschlagen, wie der politische Druck auf die Regierung erhöht werden könne. Auch die Linke würde sich einer parlamentarischen Initiative anschließen, meint Gohlke. "Die Allgemeinheit und die Hochschulöffentlichkeit müssen ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können".

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2 Kommentare

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  • G
    guntherkummerlande@web.de

    Gerade im Fach BWL darf der Prozess der

    freien Meinungsbildung und wissenschaftlichen

    Unabhängigkeit nicht angetastet werden.

    Deshalb sollten Lehrstühle und Mitarbeiterstellen der Universitäten ausschließlich durch

    wissenschaftliche Solidität und didaktische Exzellenz

    mit objektiv guten Studienerfolg in der Breite

    der heterogenen Studentenschaft die Schlüsselkriterien zur

    Einstellung an Unis, FHs, BAs sein, zumindest

    die, die Klausuren und andere Prüfungen abnehmen

    dürfen.

     

    Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass

    bisherige staatliche Mitarbeiter mit immerwährend schlechten

    Bildungsergebnissen ihrer Studentenschaft

    den Arbeitgeber wechseln müssen bzw. eine

    Tätigkeit losgelöst von Lehre hin zur Forschung

    annehmen sollen. Wenn es in beiden mau aussieht,

    sollten sie in der Wirtschaft ihr Glück versuchen.

    Die freie Wirtschaft soll hierbei mediendidaktische

    Produkte zur redundanten Lehrvermittlung erstellen.

     

    Eine Doppelverquickung der Benotungsmacht durch Wirtschaftsmacht und Bildungsmacht

    durch das gleiche Personalnetzwerk

    bevorteilt

    die Günstlinge und zerstört das Schicksal

    der nicht angesehenen Studenten unverhältnismäßig

    stark.

     

     

     

    Hierdurch schaffen Sie sich

    extreme Macht, die keiner neutralen Bildungsbehörde

    (ob privat oder staatlich) zusteht,

    da sonst die Uni-professorInnen und ÜbungsleiterInnen

    nicht mehr neutral, sondern

    Gesellschaftsauslese nach eigener Weltanschauung

    und privaten Einflusskalkül vollstrecken könnten.

    Freilich geschieht das auch schon so, aber dieser

    eh schon verheerende Effekt würde noch weiter perfektioniert.

    Deswegen brauchen die bisherigen Lehrkräfte

    mehr statistische Erfolgskontrolle, mehr

    aktive Teilhabe am öffentlichen Diskurs mit

    der bestehenden Unabhängigkeit gegenüber Lobbies.

    Man hat ja die Professur auf Lebenszeit berufen,

    damit der Professor seine Meinung auch gegen

    die Meinung der bürokratischen Obrigkeit, Finanzmacht

    u.ä. ausdrücken kann ohne den Verlust seiner

    finanziellen gutbetuchten Existenz zu riskieren.

    Es muss wirkliche freie Wissenschaftler geben,

    aber Freiheit heißt auch Verzicht auf

    wirtschaftliche Allmacht gegenüber dienstbefohlenen

    Studenten dafür aber nennenswerte Teilhabe am öffentlichen Diskurs.

     

    Übungsleiter und Professoren sollten

    im Verdienst zu 85% gleichgestellt sein, da die

    Übungsleiter den Lehrerfolg noch wesentlicher

    beeinflussen können, als das in Vorlesungen der

    Fall ist. Der Zwang zur besseren Güte der

    Übungsleiter führt dann zu mehr volkswirtschaftlichen Nutzwert durch reichlich und

    gut qualifiziertes Humankapital.

    Übungsleiter sollten weiterhin nicht auf Lebenszeit

    verpflichtet werden, sondern nach dem Bildungserfolg

    der Studenten ihre Anstellungsperspektive

    auf jeweils 5 Jahre befristet verlängern dürfen,

    aber mit 5000€ Minimalgehalt bei 85% Klausur-

    bestehensquote und Notenschnitt des Kurses minimal

    2,5 ohne inhaltliche Verschlechterung

    der Lehrstoffkenntnisse. Wir brauchen hierfür

    die Besten!

  • WW
    W. Wacker

    Ich dachte, Bildung und Universitätspolitik ist Ländersache.

     

    Wieso fragt dann die Linke die Bundesregierung zu Berliner Universitäten?

     

    Soll sie doch die Genossen der Rot-Roten-Koalition im Roten Rathaus fragen.