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■ HistorischesKirchenasyl

gibt es – juristisch gesehen – in Deutschland nicht. Hier gewährt allein der Staat Flüchtlingen Asyl – oder eben nicht. Ein Sonderrecht, das den Kirchen Hoheitsgewalt über ihre eigenen Räume zugesteht, stammt aus dem Altertum und war im Mittelalter anerkannt, doch der moderne Staat duldet keine „rechtsfreien Räume“. Der Begriff „Asyl“ kommt vom griechischen „Asylia“ und meint die Zuflucht vor Verfolgung. Im antiken Griechenland und in der jüdischen Tradition galt der Bereich von Tempeln als tabu für die Strafverfolgung: Das Asyl enthielt aber auch eine empfindliche Strafe für den Täter: Er wurde zwar verschont, mußte aber auf Dauer eine Trennung von Heimat, Familie und Besitz hinnehmen.

Das Christentum bekämpfte ursprünglich diese Form des Asyls als heidnische Überlieferung: Denn nach christlichem Glauben hatte der Tod Christi am Kreuz die Unterschiede zwischen heiligen und profanen Gebieten aufgehoben: Für Christen war die gesamte Welt potentiell heilig. Dennoch übernahm die Christenheit das Privileg des Kirchenasyls bei der Ausrufung zur Staatsreligion im römischen Reich unter Kaiser Konstantin .

Bis zur Reformation war Kirchenasyl in Europa geltendes Recht. Martin Luther schaffte die „heiligen Hallen“ ab. In der katholischen Kirche hielt sich das Asyl im kirchlichen Recht noch bis 1983. Erst bei der Neufassung ihres Rechtes verzichtete die katholische Kirche auf ihr (allerdings in letzter Zeit nie angewandtes) Recht, selbst über die Herausgabe von Zufluchtsuchenden an die staatlichen Behörden zu entscheiden. bpo

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