Hilfskellner verurteilt: Erste Urteile nach tödlichem Wett-Trinken

Im Berliner Prozess um ein Wett-Trinken mit tödlichem Ausgang sind zwei Aushilfskellner verurteilt worden. Der Wirt muss sich getrennt verantworten.

45 Schnäpse haben den Berliner Schüler ins Koma befördert - sein Wettkampf-Partner trank Wasser Bild: dpa

Das Berliner Landgericht sprach am Montag zwei Aushilfskellner einer Berliner Kneipe der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie wurden zu zehn Monaten sozialem Training verurteilt. Vor gut einem Jahr hatte ein 16 Jahre alter Gymnasiast in dem Lokal in Berlin-Charlottenburg 45 Tequila getrunken. Er fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Nach Überzeugung des Gerichts sind die Angeklagten strafrechtlich mitverantwortlich für eine Tragödie, die sie hätten verhindern können. Ein dritten Angeklagter - ein 18- jähriger Hilfskellner - der die ersten drei Schnäpse serviert hatte, wurde freigesprochen.

Demnächst muss sich auch der 27 Jahre alte Gastwirt des inzwischen geschlossenen Lokals vor Gericht verantworten. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach überlanger Untersuchungshaft ist er seit einer Woche wieder auf freiem Fuß. Zunächst als Zeuge befragt, hatte er von einem bedauerlichen Unglücksfall gesprochen und angegeben, das Wett-Trinken sei von dem Jungen angeregt worden.

Ein 21-jähriger Aushilfskellner hatte dem Schüler Tequila eingeschenkt, während der Wirt heimlich Wasser trank, um den Jungen bei dem "Wettstreit" um Trinkfestigkeit in seinem Lokal unter den Tisch zu trinken. Ein 18 Jahre alter Mitbeschuldigter führte damals eine Strichliste über die getrunkenen Schnäpse. Vor Gericht äußerten beide Angeklagten tiefe Erschütterung über den Tod des Jugendlichen. Das Gelage in den Morgenstunden des 25. Februar 2007 hatte bundesweit Entsetzen und eine Diskussion über Alkoholismus unter Kindern und Jugendlichen ausgelöst.

Der Schüler habe keine Chance gehabt, sagte Staatsanwalt Reinhard Albers. Der trinkgewohnte Junge habe an einen ehrlichen Wettstreit unter Männern geglaubt. Doch die vermeintliche Tequila-Flasche für den Wirt habe nur Wasser enthalten. Dieser Betrug sei dem Gymnasiasten aus Zehlendorf erst nach einiger Zeit aufgefallen.

Der Vorsitzende Richter Kai Dieckmann sagte, Trinkrituale unter Jugendlichen seien kein neues, sondern ein sehr altes Phänomen. Der zum Teil lebensgefährliche Umgang mit Rauschmitteln sei eine Grenzerfahrung, die in der Jugend gemacht werde. Egal, wie strikt sich eine Gesellschaft gegen Alkohol stelle, es werde immer Probleme mit Alkohol geben. So komme es beispielsweise in den USA trotz rigider Gesetze immer wieder zu wilden Trinkgelagen an den Hochschulen.

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