Hilfsfonds für Banken bleiben bestehen: Mögliches Minus ausgleichen
Der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin soll bis Ende 2014 verlängert werden. Die gesetzliche Frist endet bisher 2012. Der Kreis der Antragsberechtigten verkleinert sich.
BERLIN dapd | Fristverlängerung für Deutschlands Banken: Die Institute sollen auch nach Ablauf dieses Jahres noch Hilfen aus dem staatlichen Rettungsfonds Soffin in Anspruch nehmen können. Das Bundeskabinett befasst dazu sich am Mittwoch mit einer Vorlage aus dem Finanzministerium. Damit wären Anträge auf Hilfe bis Ende 2014 möglich, wie es aus Regierungskreisen hieß. Nach bisheriger Gesetzeslage endet die Frist Ende 2012.
Hintergrund der Verlängerung ist, dass eine europäische Lösung auf sich warten lässt. Der „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“, kurz Soffin, war erstmals in der Finanzkrise 2008 eingerichtet worden. Bis Ende 2009 konnten angeschlagene Institute Unterstützung beantragen.
Ende vergangenen Jahres brachte die Regierung dann vor dem Hintergrund der Krise im Euroraum die Reaktivierung des Fonds auf den Weg. Der Soffin kann den Banken Kredite in Höhe von maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung stellen sowie 400 Milliarden Euro an Garantien.
Mit der Verlängerung sollen nun auch einige Veränderungen am Soffin beschlossen werden, wie es aus Regierungskreisen weiter hieß. Unter anderem ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten zu verkleinern. Nur Institute, die die Bankenabgabe zahlen, sollen künftig Soffin-Hilfe bekommen können.
Finale Abrechnung
Die Einnahmen aus der Bankenabgabe ab Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen außerdem dazu benutzt werden, ein mögliches Minus bei der finalen Abrechnung des Fonds auszugleichen. Falls die Mittel dazu nicht reichen, könnten die Banken zur Zahlung einer Sonderabgabe verpflichtet werden.
Endgültig aufgelöst werden soll der Fonds erst, nachdem der Bundestag dem zugestimmt hat. Schließlich ist noch vorgesehen, die Kompetenzen des sogenannten Soffin-Lenkungsausschusses zu erweitern. In dem Gremium sind das Finanz-, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium vertreten. Außerdem entsenden das Kanzleramt und die Länder jeweils einen Vertreter.
In Regierungskreisen hieß es zum Hintergrund der geplanten Soffin-Verlängerung, eine dramatische Lage im hiesigen Bankensektor sei zwar nicht abzusehen. Es sei aber notwendig, die Möglichkeiten zur Bankenrettung so lange beizubehalten, bis einheitliche europäische Regeln zur Restrukturierung von Geldinstituten fertig und einsatzbereit seien. Dies sei erst für 2015 zu erwarten.
Die Kabinettsvorlage des Finanzministeriums ist eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Diese sollen den eigentlichen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Aus Regierungskreisen hieß es, die erste Lesung im Parlament solle es möglichst noch im Oktober geben.
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