Hilfe bei Akteneinsicht: Urteil gibt Ex-Pirat recht
Berliner Parlamentarier dürfen sich laut Verfassungsgericht bei der Einsicht in Polizeiakten Hilfe von juristisch ausgebildeten Mitarbeitern holen. Nur wenn Abgeordnete einen umfassenden Zugang zu Informationen der Verwaltung hätten, könnten sie die Regierung wirksam kontrollieren, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Das Akteneinsichtsrecht schließe „die Hinzuziehung von Hilfskräften“ nicht aus, wenn mit deren Unterstützung die Kontrollaufgabe besser ausgeübt werden könne.
Geklagt hatte der Piraten-Abgeordnete Christopher Lauer. Er hatte beanstandet, dass Innensenator Frank Henkel (CDU) ihm verweigert habe, eine juristisch ausgebildete Mitarbeiterin bei der Einsicht in Polizeiakten hinzuzuziehen. Darin ging es laut Gericht um die Einstufung von Orten als kriminalitätsbelastet und um einen polizeilichen Leitfaden.
Lauer war von Juli 2009 bis September 2014 Mitglied der Piratenpartei. Seit September 2011 ist er Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen