in kürze ISLAMISCHER EHERITUS : Hier unwirksam
Eine nach islamischem Ritus geschlossene Ehe ist in Deutschland unwirksam, so das OVG Lüneburg. Eine solche Ehe zwischen einer zur Ausreise verpflichteten Ausländerin und einem Deutschen begründe keinen Anspruch auf Duldung. Eine Ehe müsse standesamtlich geschlossen werden, um den Grundgesetzschutz zu genießen. (dpa)