: Heute: NRW gegen Esser
DÜSSELDORF taz ■ Heute versucht der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser vom Land NRW in einem Zivilstreit eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW in Höhe von 200.000 Euro durchzuboxen.
Vor zwei Jahren hatte Esser in einem Verfahren 10.000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Begründet hatte das Gericht damals seine Entscheidung damit, dass Essers Persönlichkeit durch Presseauskünfte der Landesbehörden verletzt worden sei. Beide Prozessbeteiligten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nach Essers Auffassungen sind die Ermittlung der Landesbehörden zu Prämienzahlungen an ihn im Zuge der Vodafone-Übernahme illegal gewesen. Die Presseauskünfte zu den Ermittlungen hätten einer Kampagne geglichen, so Esser. KOK