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Hetze als Wahlwerbung

■ Die Ausländerbeauftragte John stellt Strafanzeige gegen rechtsradikale Republikaner / Wahlwerbespot im SFB sei „Hetzkampagne“ gegen Ausländer

„Ein solcher Werbespot darf uns nicht gleichgültig lassen, da müssen wir Position beziehen.“ Mit dem Wahlwerbespot der rechtsradikalen Republikaner, der am Montag abend im SFB gezeigt wurde, ist für die Ausländerbeauftragte Barbara John die Grenze der Duldsamkeit überschritten. Gestern stellte sie Strafanzeige gegen die Republikaner, deren Werbespot Parallelen zu nationalsozialistischen Propagandafilmen aufweise und insbesondere ausländische Mitbürger Innen verleumde. „Die atmosphärische Wirkung ist eindeutig: die Ausländer sind unser Untergang“, so Frau John zur taz über die Aussage des Films.

Darin werden zur Melodie von „Spiel mir das Lied vom Tod“ unkommentiert vermeintliche Berliner Schreckensvisionen dargestellt: die angeblichen Chaoten in Kreuzberg, Bilder von Straßenzügen, auf denen mehr türkische als deutsche Kinder spielen; und nach dem Bild eines Drogentoten folgt eine türkische Hochzeit. Vor allem ältere Berliner hatten sich an die Ausländerbeauftragte gewandt und mit Entsetzen konstatiert: „Das hatten wir schon mal“, berichtet Frau John. Sollte es zu keiner Strafverfolgung kommen, sind nach Ansicht der Ausländerbeauftragten neue Gesetze zwingend notwendig, um hier lebende Minderheiten besser zu schützen.

Die SPD reagierte ebenfalls mit Empörung auf die Wahlwerbung der Republikaner und bezeichnete den Beitrag als Volksverhetzung. Die Republikaner hätten sich damit endgültig als rechtsextreme, demokratiefeindliche Partei entlarvt, so der SPD-Landesgeschäfstführer Hans Kremendahl. Er forderte den SFB auf, derartige Beiträge, die an Hetzkampagnen der Nazis gegen jüdische Mitbürger erinnerten, nicht mehr zu senden. Die AMK solle der Partei das ICC für die geplante Wahlkampfveranstaltung am 18. Januar nicht zur Verfügung stellen.

Unbehelligt von aller Kritik aber wird Mitte Januar der fatale Werbespot noch einmal den Berliner Zuschauer Innen im SFB vorgeführt. Der Beitrag, so SFB-Pressesprecher Kröger, stehe „außerhalb der redaktionallen Verantwortung des Senders“. Der Justitiar des Hauses, Mittas, habe nach einer Prüfung befunden, daß strafrechtliche Belange nicht tangiert würden. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gefordert, daß im Interesse der politischen Auseinandersetzung in Zweifelsfällen die vorgelegten Wahlwerbesendungen zur Ausstrahlung freizugeben seien. Auch beim SFB hatten mehrere Zuschauer gegen den Werbespot protestiert.

Die haben den Film nicht richtig verstanden“, ist dagegen die einzige Einsicht, zu der sich der Vorsitzende der Republikaner, Bernhard Andres, in der Lage sieht. Man habe einfach nur „Bilder über Berlin gezeigt, wie es wirklich ist“ und „unsere Schwerpunkte“ dargestellt. Die Beschuldigungen werde man gegebenefalls mit den eigenen Justitiaren besprechen.

bim

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