Hennemann-Prozeß: Keine Pension
■ Bremer Verwaltungsgericht prüft Hennemanns Schadenersatzansprüche
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bremer Vulkan Verbund AG, Friedrich Hennemann, hat keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge als früherer Senatsdirektor. Hennemann klagt derzeit auf eine Pension von 10.000 Mark im Monat. Das Bremer Verwaltungsgericht hat seine bereits am ersten Verhandlungstag im Oktober geäußerte Position gestern noch einmal bekräftigt. Danach hält das Gericht den zwischen der Landesregierung und Hennemann 1986 geschlossenen Dienstvertrag für nichtig, weil er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Das Gericht betonte, daß die Absicherung von Beamten gesetzlich geregelt sei. Verträge, die darüber hinausgingen, seien rechtswidrig. Inwieweit Hennemann Schadenersatzansprüche zustehen, da er von der Rechtsgültigkeit des Vertrages ausgegangen war, wollte das Gericht noch am Abend klären.
Der damalige Abteilungsleiter der Senatskommission für das Personalwesen (SKP), Horst Albonesi, erklärte dem Gericht, er halte den von ihm damals unterzeichneten Vertrag noch heute für gültig. Hennemanns Vertrag trägt die Unterschrift Albonesis. Damals sei es vor allem darum gegangen, Kosten für das Land zu sparen. Denn bei Hennemanns politisch gewolltem Wechsel zum Vulkan hätte er bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand 75 Prozent seiner Bezüge erhalten. Dies sei von allen Seiten nicht gewollt worden, sagte der ehemalige Finanzsenator Claus Grobecker (SPD) als Zeuge. Albonesi war zu dem Vertrag Hennemanns auch schon vom parlamentarischen Untersuchungsausschuß befragt worden. Damals sagte er aus, daß er sich nicht daran erinnern könne, wer den Vertrag für Hennemann formuliert habe.
Nach Recherchen der taz hat das Land Bremen nach dem Weggang Hennemanns rund 380.000 Mark an den Vulkan gezahlt, um dem Konzernchef eine „konkurssichere Altersversorung“ (Hennemann) zu garantieren. Einem Vermerk zufolge erließ Albonesi Hennemann auch die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes. „In Anbetracht der bekannten Besonderheiten“, wie es in einem vertraulichen Vermerk hieß. Was das für Besonderheiten waren, vermochte Albonesi dem Untersuchungsausschuß nicht zu erklären. Der Ausschußvorsitzende Hermann Kuhn (Grüne) vertrat seinerzeit die Auffassung, daß Hennemann keinerlei Pensionsansprüche zustünden, da er selbst um seine Entlassung aus dem Staatsdienst gebeten hatte. Nach seinem Rausschmiß bei dem 1996 pleitegegangenen Schiffbaukonzern kassierte Hennemann insgesamt 2,4 Millionen Mark Abfindung und Tantiemen. dpa/taz
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