Heizkostenabrechnung bei Wohnungswechsel: Einsatz der Verdunsterröhrchen
Beim Umzug in eine andere Wohnung stellt sich die Frage, wie der Heizkostenverbrauch de VormieterIn abzugrenzen ist. Der nach Wohnfläche abzurechnende Teil der Kosten (meist 50 Prozent) muss nach der so genannten Gradtagstabelle aufgeteilt werden. Diese enthält langjährige Erfahrungswerte darüber, welcher Anteil der Jahresheizenergie z. B. im Sommerhalbjahr (April bis September etwa 19 %) und im kälteren Winterhalbjahr (etwa 81 %) verbraucht wird.
Für den nach individuellem Verbrauch umzulegenden Teil der Kosten muss eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Allerdings sind hier beim Einsatz von Verdunster-Röhrchen einige Schwierigkeiten zu beachten. Denn die ausziehenden MieterInnen sind wegen der so genannten Kaltverdunstungsvorgabe im Vorteil, da die Röhrchen über die Null-Markierung hinaus gefüllt sind. Die Flüssigkeit verdunstet nämlich auch bei abgestelltem Heizkörper in geringem Umfang weiter.
Diese „kostenlosen“ Striche sind oft verbraucht, wenn die neuen MieterInnen einziehen. Dies kann vom Abrechnungsunternehmen computergesteuert berücksichtigt werden, was dann auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehbar deutlich gemacht werden muss. Auf der Abrechnung erscheinen dann bei ausgezogenen MieterInnen mehr als die abgelesenen Striche und bei einziehenden MieterInnen weniger.
Dieses Verfahren versagt allerdings, wenn die ausziehenden MieterInnen nur sehr kurz in der Wohnung gewohnt haben und noch nicht einmal die Kaltverdunstungsvorgabe verbraucht haben.
Für diesen Fall haben sich die Abrechnungsunternehmen darauf verständigt, dass auch der verbrauchsabhängige Kostenteil nach der Gradtagszahlenmethode berechnet werden soll.
Fotohinweis: Achim Woens ist Jurist bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstr. 30,20357 HH,Tel. 431 39 40,info@mhm-hamburg.de,www.mhm-hamburg.de
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