■ Heiner Finks Kündigung ist laut Gerichtsbeschluß rechtens: Die Akte hat gesprochen
Manche Konstruktion ist zu fragil, als daß sie lange trägt. Dreizehn Inoffizielle Mitarbeiter, die um die Zielperson Heinrich Fink gruppiert waren, um diesen abzuschöpfen – das hätte sich Richter Bernd Preis beim Berliner Landesarbeitsgericht wohl noch gefallen lassen. Daß der so ausgehorchte Fink aber auch noch in den Akten der Stasi irregulär als IM geführt und nicht einmal direkt von der Stasi kontaktiert worden sein soll, das sprengte offensichtlich die Vorstellungskraft des Richters. Er setzte wohl mehr Vertrauen in den gesunden Menschenverstand als in die Angaben der Stasi-Offiziere.
Richter Preis schätzte damit die Aussagekraft der Stasi-Akten höher ein als die in seinen Augen dubiosen Aussagen der Stasi-Offiziere. Er hat die Akten zwar nicht als Beweis an sich, aber doch als beweiswürdiges Indiz gewertet. Das Urteil im Fall Fink, mag dieser das nun gerecht finden oder nicht, durchbricht damit den gegenwärtigen Trend, all die von der Stasi aufgehäuften Papiere als unglaubwürdig, als generell nicht aussagekräftig hinzustellen.
Folgt man der Logik des Berliner Arbeitsgerichtes, muß hinter den Aussagen der Stasi-Offiziere ein enges Netz von Absprachen geknüpft worden sein. Unisono haben diese schließlich versucht, den früheren Rektor vom Verdacht einer IM-Tätigkeit reinzuwaschen. Sollte dieses Netz zerreißen, dann können sich ehemalige Stasi-Träger nicht mehr so sehr des Schutzes ihrer einstigen Führungsoffiziere sicher sein, wenn trotz deren großangelegter Aktenvernichtungen im Wendeherbst dennoch heute weitere Hinweise auf eine IM-Tätigkeit gefunden werden.
Man darf gespannt sein, ob die Berliner Justiz nun wegen Falschaussage gegen die Stasi-Offiziere ermittelt. Wie auch immer ein solches Verfahren ausgehen mag, es würde klarstellen, daß ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht folgenlos das Blaue vom Himmel herunterlügen können. Pikanterweise handelt es sich bei den Offizieren im Verfahren um die Entlassung Finks um jene Männer, die den Brandenburger Ministerpräsidenten Stolpe im Mai vor dem Potsdamer Untersuchungsausschuß vom Vorwurf der Stasi-Tätigkeit freisprachen. Deren Version zur Aktenführung und zur Verleihung einer Verdienstmedaille an den „IM Sekretär“ ist nach der gestrigen Entscheidung zwar nicht demontiert, aber doch ein Stück unglaubwürdiger geworden. Wolfgang Gast
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