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Heerstraße bleibt LKW-Trasse

Die Schwachhauser Heerstraße muß nicht verkehrsberuhigt werden. Mit dieser klaren Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht jetzt ein Urteil der ersten Instanz bestätigt und auch noch dessen Auflage für den Bausenator aufgehoben, weitere Verkehrszählungen vor Ort durchzuführen. „Die Schwachhauser Heerstraße ist unverzichtbarer Bestandteil des LKW-Führungsnetzes“, kommentierte Bau-Staatsrat Jürgen Lüthge sichtlich zufrieden das Urteil.

Die OVG-Entscheidung zu der gleichzeitig verhandelten Beruhigung der Stader Straße steht allerdings noch aus. taz

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