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Archiv-Artikel

Hausverbot für Kalif aufgehoben

KÖLN dpa ■ Islamistenführer Metin Kaplan darf zunächst wieder in die Wohnung seines Sohnes auf dem Gelände des verbotenen „Kalifatsstaats“ in Köln. Kaplans Sohn hatte wegen des von Bundesinnenminister Schily verhängten Hausverbots für den „Kalifen von Köln“ gegen die Bundesrepublik geklagt. „Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, Besucher in seiner Wohnung zu empfangen“, so das Amtsgericht. Besuche dürften ausnahmsweise eingeschränkt werden, müssten jedoch für den Vermieter unzumutbar sein. Die Unzumutbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn Kaplan seine Besuche dazu genutzt hätte, seine verfassungsfeindliche Betätigung fortzusetzen. Dafür gebe es nach Auffassung des Gerichts keine Anhaltspunkte. Die Wohnung war nach dem Verbot des „Kalifatsstaats“ Eigentum des Bundes geworden, der gegen das Urteil Berufung einlegen kann.