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Archiv-Artikel

in kürze ENTFERNTE GARAGE Hausrat unversichert

Wer Hausrat in einer entfernten Garage unterbringt, steht bei Diebstahl ohne Versicherungsschutz da. Das entschied der BGH im Fall eines Beraubten, dem in einer 1,5 Kilometer entfernten Garage Werkzeug im Wert von 5.000 Euro gestohlen wurde. (Az. IV ZR 270/02) (dpa)