: Haste maln „ECU“?
Frankfurt (dpa/vwd) - Die Europäische Währungseinheit ECU darf künftig auch in der Bundesrepublik verwandt werden. Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank beschloß am Dienstag in Frankfurt, „die private Verwendung der ECU künftig im gleichen Umfang zu ermöglichen wie die Verwendung fremder Währungen“. Damit genehmigen die obersten Währungshüter nun die Einrichtung von ECU–Konten und die Aufnahme bestimmter ECU– Kredite. Mit dem Beschluß vom Dienstag hat die Bundesbank ihren jahrelangen Widerstand gegen die Zulassung des ECU im bundesdeutschen Bankwesen - auf Drängen der Bundesregierung und der EG–Partnerländer - aufgegeben. Die Europäische Währungseinheit ist eine Kunstwährung, die im Europäischen Währungssystem (EWS) die offizielle Recheneinheit darstellt und in dieser Funktion von den Notenbanken auch verwandt wird. In den meisten EG–Staaten, vor allem in den Mitgliedsländern mit schwächeren Währungen, ist die ECU aber auch im privaten Bereich in den letzten Jahren zunehmend populär geworden. So gibt es in Nachbarländern schon seit längerer Zeit auf ECU lautende Bankkonten, Termingeldeinlagen, Sparbücher und Exportkredite.
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