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Hasen muß man überfahren

Wer einem Hasen ausweicht und dabei sein Auto zu Schrott fährt, hat keinen Anspruch gegenüber der Kasko-Versicherung. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden. Eine Autofahrerin war bei einem Ausweichmanöver auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und kopfüber mit ihrem Gefährt im Straßengraben gelandet. Zwar hatte der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall, in dem es um einen drohenden Zusammenstoß mit Rehen ging, eine Kostenerstattung anerkannt. Doch gelte das nur für größeres Wild, befanden die Richter. Angesichts des nur geringen Schadens, der beim Zusammenprall mit dem Hasen zu erwarten war, habe die Fahrerin sich falsch verhalten (AZ 4 O 314/92).

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