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Hartz-IV-HaushalteJobcenter können Lage häufiger prüfen

NÜRNBERG| Die Jobcenter können Informationen etwa zu Einkommen und Vermögen in Hartz-IV-Haushalten engmaschiger als bisher überprüfen. Statt des vorherigen automatischen Datenabgleichs einmal im Quartal sei nun auch ein monatlicher Abgleich möglich, sagte eine Sprecherin. Eine „fachliche Weisung“ sei an die Jobcenter verschickt worden. Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um zu überprüfen, ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen. (afp)

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