in kürze BUNDESARBEITSGERICHT : Hartz-I-Klausel gekippt
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Regelung der Hartz-I-Reform gekippt. Nach dem Urteil dürfen Arbeitsverträge nicht allein wegen des Alters des Arbeitnehmers befristet werden; auf die entsprechende Klausel der Hartz-Reformen gestützte Befristungen verstoßen daher gegen das Gleichheitsgebot und sind unwirksam. (afp)