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Archiv-Artikel

in kürze BUNDESARBEITSGERICHT Hartz-I-Klausel gekippt

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Regelung der Hartz-I-Reform gekippt. Nach dem Urteil dürfen Arbeitsverträge nicht allein wegen des Alters des Arbeitnehmers befristet werden; auf die entsprechende Klausel der Hartz-Reformen gestützte Befristungen verstoßen daher gegen das Gleichheitsgebot und sind unwirksam. (afp)