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Archiv-Artikel

Hampelmann der Behörde

Betr.: „Tat brutal, Vernehmung fatal“, taz hamburg v. 28.1.

Es riecht nicht nach Blamage, sondern es stinkt nach Menschenverachtung, allerdings nur, wenn man der Meinung ist, dass eine mazedonische Frau ein Mensch ist! Es ist schon erstaunlich, dass im humanistischen Rechtsstaat Deutschland das Opfer eines Gewaltverbrechens abgeschoben werden kann und wird, bevor der Prozess überhaupt begonnen hat.

Eine Staatsanwaltschaft, die auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Täter verzichtet, damit einer schnellen Abschiebung des Opfers durch die Ausländerbehörde nichts im Wege steht, macht sich zum Hampelmann einer Behörde, die sich zwar Ausländerbehörde nennt, aber eigentlich nur eine Abschiebebehörde ist. Ich fage mich ob solche Vorgänge der deutschen Leitkultur entsprechen (...). Frida Tresch