Hamburger Abschiebepraxis: Raue Gangart

Unangekündigtes Abholen bei Nacht, unvollständige Akte: Flüchtlings-Anwälte kritisieren verschärfte Abschiebepraxis.

Abschiebung zu Schills Zeiten: Ein Flüchtling aus Ex-Jugoslawien. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Arbeitsgruppe Flüchtlings-Vertretung des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) und der Flüchtlingsrat schlagen Alarm: „Wir sind besorgt über die Menge an Fällen, bei denen seit dem Frühsommer Asylbewerber unter Rechtsverstößen abgeschoben wurden“, sagt die RAV-Anwältin Sigrid Töpfer. Es würden Menschen in der Nacht „überfallartig“ abgeholt, Familien getrennt, die Akteneinsicht für Anwälte zensiert, Abschiebungen nicht mehr angekündigt und so der Rechtsweg ausgehebelt. „Eine derartige Praxis gab es zuletzt unter dem Schill-Senat.“

Unter dem jetzigen SPD-Senat hat es Douglas Toure getroffen. Im Laufe seines Asylverfahrens ist Toure vom Gericht 2012 ein Vormund bestellt worden. „Der war all die Jahre nicht in der Lage, sein Verfahren allein zu führen“, sagt Töpfer. Im Februar war für Toure, der 19 Jahre in Deutschland lebte, eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt worden, wodurch eine neue Sachlage eingetreten sei.

Dennoch ist Toure am 5. August nachts um drei Uhr geholt und zum Flughafen gebracht worden, ohne dass er seine Anwältin informieren konnte. Diese hatte bereits einen Eilantrag für das Gericht in der Schublade liegen. „Mit einer geheimen Abschiebung war nicht zu rechnen, auch die Duldung war noch länger erteilt“, sagt Töpfer. Die Duldung enthielt aber den Zusatz: „erlischt mit Flugtermin“. In Begleitung eines Arztes ist Toure in die Elfenbeinküste gebracht worden, wo er „nicht überlebensfähig“ sei, sagt Töpfer. „Diese Art von Duldungen sind rechtswidrig“, sagt Töpfer und verweist auf Verwaltungsgerichtsurteile.

Eine ihrer serbischen Roma-Mandantinnen sei nachts um 2.30 Uhr in ihrer Unterkunft aufgesucht und ihr Freund von zwei Beamten auf einem Stuhl festgehalten worden. Die Frau sei mit Psychopharmaka ruhiggestellt, dann seien ihre Medikamente zusammengesucht und sie in ärztlicher Begleitung nach Belgrad abgeschoben worden, bevor Töpfer ein Gericht anrufen konnte. Neu ist für die Anwälte, dass ihre Akteneinsicht beschränkt wird, in dem Akten weiße Blätter enthalten. „So etwas hab ich noch nie erlebt“, schimpft Töpfer. „Das ist schlicht und ergreifend rechtswidrig.“

Kranke auf der Liste

Die Gründe für die verschärfte Gangart möchte die grüne Politikerin Antje Möller nun mit einer Kleinen Anfrage ergründen. Töpfer kann nur vermuten, dass die Ausländerbehörde vor allem die teuren und psychisch kranken Flüchtlinge loswerden möchte; und dass der SPD-Senat um Bürgermeister Olaf Scholz, der ja 2001 in seiner Zeit als Interims-Innensenator den später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geächteten Brechmitteleinsatz für schwarze Drogendealer einführte, wieder die Abschiebeverhältnisse der 1990er-Jahre einführen möchte.

Der Sprecher der Ausländerbehörde, Norbert Smekal, versteht die Aufregung nicht. „Die Praxis ist unverändert“, behauptet Smekal. Duldungen mit „auflösenden Bedingungen“ gebe es schon immer. Sie seien zulässig.

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