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Hamburg entsiegelt

■ Historischer Stempel bleibt in Köln

Nun ist es endgültig: Ein Siegelstempel aus dem 14. Jahrhundert, der 1945 aus dem Hamburger Staatsarchiv verschwunden war und später auf dem freien Markt auftauchte, kehrt nicht in den Besitz der Hansestadt zurück. Den jahrelangen Rechtsstreit entschied gestern in dritter Instanz das Berliner Bundesverwaltungsgericht - es wies die Hamburger Klage gegen eine Kölner Kunsthändlerin zurück.

Die glückliche Kölnerin kann das Siegel jetzt behalten. Hamburg hat keine Einspruchsmöglichkeiten mehr, denn Berlin als letzte Instanz hatte die aus Hamburg beantragte Revision nicht zugelassen, weil die Begründung der Stadt zum Besitz des Siegels nicht ausreichend sei.

Hamburg hatte eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom Februar angefochten, das bereits zugunsten der Händlerin ausgefallen war. Noch 1989 hatte die Hansestadt in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht recht bekommen, da sie den Anspruch mit einer höheren Wertigkeit des öffentlichen Anspruchs gegenüber privaten Eigentums begründete. Daraufhin hatte sich die Händlerin an Münster gewandt. Dort erhielt sie wiederum recht. Sie habe nach Ansicht des Gerichts den Stempel auf einer Auktion für rund 2100 Mark erworben und sei damit rechtmäßige Besitzerin. lno

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