in kürze FALSCHE ARZTDIAGNOSE : Haftung nicht Zwang
Beim Diagnosefehler eines Arztes hat ein Patient nicht zwangsläufig Schadenersatzansprüche, so das OLG Koblenz. Krankheitssymptome ließen oft auf verschiedene Ursachen schließen. Solange ein Arzt nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ untersuche, könne ihm eine Fehldiagnose rechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden. (dpa)