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Archiv-Artikel

Haftstrafen für Abzockerbande

Wegen Betrügereien gegenüber Arbeitsämtern sind gestern fünf Komplizen vom Landgericht zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Männer im Alter von 24 bis 42 hatten Scheinfirmen gegründet und von 2003 bis 2004 Insolvenzgelder in Höhe von 170.000 Euro kassiert. Der Drahtzieher der krummen Geschäfte wird noch gesucht. Nach Gründung der Scheinexistenzen hatte die Bande Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern fingiert. Aufgrund angeblicher Zahlungsunfähigkeit wurde Arbeitsämtern vorgetäuscht, dass Mitarbeiter noch Lohnansprüche hatten. Die Richterin sagte, den Angeklagten seien die Straftaten leicht gemacht worden. Offenbar habe es keine Kontrollen in den Arbeitsämtern gegeben. DPA