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Archiv-Artikel

Haft für Tötung von 18-Jähriger

Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau im Westhafen ist ein 21-jähriger Mann gestern vom Landgericht wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die junge Frau am 3. Juli vergangenen Jahres mit einem Schal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie dann – an Händen und Füßen gefesselt – im Kanal ertränkt. Nach Überzeugung des Gerichts tötete er die 18-Jährige, um zu verhindern, dass seine damalige Freundin von dem Seitensprung mit der jungen Frau erfährt. Entgegen der Anklage gab es jedoch keine Beweise dafür, dass der Mann tötete, um eine vorausgegangene Vergewaltigung zu verdecken. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass es zwischen den beiden zu einvernehmlichem Sex gekommen war. Sie hatten sich am Abend in einer Disko kennen gelernt und gemeinsam verschiedene Drogen genommen. Das Gericht ging deshalb von einer verminderten Steuerungsfähigkeit des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten aus. ddp